Hallo Klaus-Peter, ganz klar 18,09 Euro. Wenn er die Türen nicht rausrückt oder anderwertig verkauft sehe ich gute Karten dass Dein Anwalt die Differenz zum Ersatzkauf vom Verkäufer wiederholt. Erster Schritt ist aber den Verkäufer unter Frist (konkretes Datum) aufzufordern die Türen zur Abholung be...