mir unbekanntes Verkehrszeichen

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Frodo
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mir unbekanntes Verkehrszeichen

Beitragvon Frodo » Sonntag 10. Juni 2007, 21:20

Ich weiss nicht was soll es bedeuten...

Kann jemand mir aufklären?

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Turbobug
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Beitragvon Turbobug » Sonntag 10. Juni 2007, 21:45

kommt m.W. bei den deutschsprachigen Zusatzzeichen nicht vor. :?:
Möglicherweise ein ehemaliges Ost-Verkehrszeichen: :idea:

Trabbis dürfen hier nicht schneller als 30 km/h fahren.
(Wegen der Gefahr der Selbstentzündung durch Reibungshitze) :D
--
In diesem Sinne
Man liest sich
._______
(___
____)tefan

Yellowbug
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Beitragvon Yellowbug » Sonntag 10. Juni 2007, 22:58

Turbobug hat geschrieben:Trabbis dürfen hier nicht schneller als 30 km/h fahren.
(Wegen der Gefahr der Selbstentzündung durch Reibungshitze) :D


:klatsch: :mrgreen: :mrgreen:

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Blackeightball
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Beitragvon Blackeightball » Montag 11. Juni 2007, 00:07

Oder es ist diesem Beetle untersagt schneller wie 30 zufahren :lol:
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Hans-Jürgen und Judith
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Frodo
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Beitragvon Frodo » Montag 11. Juni 2007, 06:48

ALS !!!

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Frodo
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Beitragvon Frodo » Montag 11. Juni 2007, 06:50

besagtes Schild ist an der 410 westlich von Prüm in der Eifel. Somit kein Ossi Schild. Kommt in der Region mehrmals vor.

Dies ist eine ernste Frage.

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SamEye
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Beitragvon SamEye » Montag 11. Juni 2007, 07:23

Frodo hat geschrieben:ALS !!!


ALS WIE !!! :wink:
viele Grüße aus Viersen ;)

Andrea & Stephan

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Lalle
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Beitragvon Lalle » Montag 11. Juni 2007, 08:04

Ganz im Ernst...ist dort vlt. ne Sprengstofffabrik in der Nähe oder ein Sprengplatz ??


Greetz Lars

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chilli
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Beitragvon chilli » Montag 11. Juni 2007, 08:21

Verbot für "WANKEL Fahrzeuge" :D da sich bei geringer Geschwindigkeit die Auspuffrohre zu stark erhitzen.......u. daher die Gerfahr eines Brandes des Wald/Wiesenbodens besteht :lol:

Und das ist wirklich kein Scherz.......in der Betriebsanleitung des RO80 steht drin, "Man solle trockene Feldwege mit Gras oder Stroh nicht befahren,da dies leicht entzünden kann durch den heißen Auspuff"!! :shock:
Ciao
Chris u. Knutschi

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SamEye
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Beitragvon SamEye » Montag 11. Juni 2007, 13:29

chilli hat geschrieben:(...)

Und das ist wirklich kein Scherz.......in der Betriebsanleitung des RO80 steht drin, "Man solle trockene Feldwege mit Gras oder Stroh nicht befahren,da dies leicht entzünden kann durch den heißen Auspuff"!! :shock:


steht so auch in jeder Bedienungsanleitung eines PKW mit Katalysator :wink:
viele Grüße aus Viersen ;)



Andrea & Stephan

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Beitragvon rote Zora » Montag 11. Juni 2007, 14:51

Vielleicht darf ja dieser Beetle auch nur mit 30 km/h da durchfahren? ;)

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Q-Master
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Beitragvon Q-Master » Montag 11. Juni 2007, 17:56

Hab gerade mal telefonisch die :clownnase: darauf angesetzt 8)
Mal sehen ob die rauskriegen was das Zeichen heißen soll.

Es ist auf jeden Fall kein aktuelles Zeichen, da beim offiziellen Schilderhersteller nicht im Katalog.

Vermutungen bisher: PKW mit Gefahrstoffen (Explosionsgefährdet), irgendwas mit Gasfahrzeugen.
Gruß Stephan
Calimero wohnt jetzt wo anders. Der neue heißt Spike und ist kein Beetle :o

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Beitragvon Blackeightball » Montag 11. Juni 2007, 18:13

Ich würde sagen " Nur Raucherfahrzeuge "
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chilli
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Beitragvon chilli » Montag 11. Juni 2007, 18:15

HJinBlue hat geschrieben:Ich würde sagen " Nur Raucherfahrzeuge "



Meinst du Zigarettenraucher oder Dieselfahrzeuge ohne Rußpartikelfilter :lol: :lol:
Ciao

Chris u. Knutschi

gluecksbear

Beitragvon gluecksbear » Montag 11. Juni 2007, 20:24

Q-Master hat geschrieben:...
Vermutungen bisher: PKW mit Gefahrstoffen (Explosionsgefährdet), irgendwas mit Gasfahrzeugen.


Ich denke, dass führt in die richtige Richtung. Durch den Elbtunnel (im Verlauf der A7, nicht der im Hafen) dürfen z..B. Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern nicht bzw. nur zu bestimmten Zeiten durchfahren.

Bei dem abgebildeten Schild handelt es sich um das Schild 274 (Zulässige Höchstgeschwindigkeit), ergänzt um ein so genanntes Zusatzzeichen/Sinnbild. Diese sind meines Wissens nicht abschließend in der STVO aufgeführt, so dass es auf Grund örtlicher Besonderheiten spezielle Schilder geben kann.

Ich würde das Schild so interpretieren: Für Fahrzeuge mit Explosivstoffen oder leicht entzündlicher Ware gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Das dürfte sich allerdings nicht auf den im Tank eines Kfz befindlichen Kraftstoff beziehen, sondern nur auf Transporte die unter die Gefahrgutverordnung fallen und die auch am Fahrzeug entsprechend gekennzeichnet werden müssen. Bei Fahrzeugen mit Gasantrieb gibt es soweit ich weiß nur Beschränkungen im Bezug aufs parken in Parkhäusern.


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