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Florian
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Beitragvon Florian » Freitag 11. April 2008, 18:59

Gegen das Abmahn-Unwesen

Bei einfachen, nichtkommerziellen Verstößen gegen Urheberrechte werden die Abmahngebühren auf 100 Euro begrenzt. Damit soll dem Abmahn-Unwesen begegnet werden. Künftig können beispielsweise Jugendliche, die auf ihrer privaten Homepage ohne Genehmigung der Rechteinhaber das Foto ihres Lieblingsstars oder einen Stadtplan mit ihrer Adresse einstellen, nicht mehr mit einer Anwaltsrechnung von 1000 Euro oder mehr überzogen werden.

"Tatsache ist, dass mit den Abmahnungen zum Teil verantwortungslose Geschäftemacherei betrieben wurde. Häufig ist dabei die Gerechtigkeit auf der Strecke geblieben", sagte der Parlamentarische Justiz-Staatssekretär Alfred Hartenbach, der seine Ministerin Brigitte Zypries (beide SPD) vertrat.

quelle: www.n-tv.de

den kompletten Text gibt es hier: http://www.n-tv.de/Gegen_das_AbmahnUnwe ... 47784.html
Viele Grüße von
Florian

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hasibaer
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Beitragvon hasibaer » Freitag 11. April 2008, 19:03

aber die 1. Lücken wurden schon gefunden:

die 2. Abmahnung darf beliebig sein, und es ist nicht untersagt, die 2. Abmahnung 3 min nach der 1. zu senden.

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Florian
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Beitragvon Florian » Samstag 12. April 2008, 19:26

hasibaer hat geschrieben:aber die 1. Lücken wurden schon gefunden:

die 2. Abmahnung darf beliebig sein, und es ist nicht untersagt, die 2. Abmahnung 3 min nach der 1. zu senden.


und du glaubst ernsthaft das nimmt dir ein richter ab???
Viele Grüße von

Florian


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