Für Sie liegt eine wichtige Nachricht Ihres Nachbarn bereit. Um die Nachricht abzurufen, gehen Sie bitte auf unser Internetportal und geben Sie Ihren persönlichen Code ein. Bitte notieren Sie: www.nachbarschaftspost.com, Code: 0 0 0 - Ich wiederhole: www.nachbarschaftspost.com, Code: 0 0 0 - Ich wiederhole: www.nachbarschaftspost.com, Code: 0 0 0
Den Anruf der Nachbarschaftspost können Sie sich übrigens hier als MP3-Datei mit knapp 1 MB runterladen und anhören. Am Anfang ist kurz die Qualität nicht so gut.

Diese Informationsseite über "Nachbarschaftspost.com" (www.nachbarschaftspost.net) hat das eindeutige Ziel, durch den Telefonspam Betroffene und noch nicht reingefallene Personen aufzuklären, zu warnen und davon abzuhalten sich auf "Nachbarschaftspost.com" anzumelden. Die wollen Ihnen nur ein unnötiges 2-Jahres-Abo andrehen und Ihr Geld, das die dann mit Biegen und Brechen versuchen würden einzutreiben und es hat erst recht kein Nachbar eine Nachricht für Sie hinterlassen. Dieser würde das mit Sicherheit persönlich machen und nicht über so eine dubiose Internetseite.
dazu noch ein statement der pressestelle der polizei
08.04.2008 | 15:48 Uhr
POL-BI: Warnung vor Nachrichten auf dem Anrufbeantworter mit dem Absender -Nachbarschaftspost-
Bielefeld (ots) - FB/ In den letzten Tagen fanden einige Bielefelder Bürger eine Nachricht auf ihrem Anrufbeantworter vor. Eine wichtige Nachricht sei hinterlassen worden und man könne diese im Internet unter der Webseite www.nachbarschaftspost.com und unter Eingabe eines Codes abhören. Der Code wurde natürlich auch auf dem Band hinterlassen.
Auf der Webseite muss man dann seine persönlichen Daten eingeben, die Nachricht muss ja zugeordnet werden. Anschließend gibt man den Code ein und kann seine wichtige Nachricht abhören. Bis dahin hört sich alles gut an.
Auch hier steckt der Teufel im Kleingedruckten. Mit Eingabe der Daten und des Codes schließt man einen 24 Monats-Vertrag über 9€ monatlich ab. Macht in der Gesamtsumme 216 €.
Hier liegt keine strafrechtliche Handlung (Betrug) vor, man spricht hier von "Beschiss".
Die Kriminalpolizei rät in diesem Zusammenhang vor unseriösen Machenschaften im Internet. Es wird geraten, immer auch das Kleingedruckte, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), zu lesen. Weiterhin sollte man ein gesundes Misstrauen gegenüber solchen Angeboten haben, um solchen Neppern nicht ins Netz zu gehen.
Polizeipräsidium Bielefeld
Pressestelle
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