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Schock in der Morgenstunde

Verfasst: Samstag 19. Juni 2010, 21:55
von Redbug
Als wir heute Morgen mit Redbug eine Ausfahrt machen wollten ... der Schock :o

Redbug war weg :wall:

Also ab zur Polizei :clownnase:

Es stellte sich raus, dass er vom Abschlepper 'umgeparkt' wurde :o

Was war geschehen ...
ein LKW hatte sich in der Nacht in unserer kleinen Einbahnstrasse festgefahren und konnte nicht mehr vor und zurück :?

Dieser A... hatte da garnichts zu suchen,
weil in unser Wohngebiet nur Anlieger-LKWs einfahren dürfen :o .

Redbug wurde 'umgeparkt', da er angeblich weinger als 5m vom Einmündungsbereich von den T-Stück parkte :clownnase: .

Ein Knöllchen von 15 EUR und ggf. die Abschleppkosten sind die Folge =@ .

Wen die abr mehr als die 15 EUR haben wollen gehe ich zum Anwalt,
denn mehrmals monatich fährt sich irgendein LKW mit A... am Steuer fest
und die Stadt tut nichts :evil:

WAS NUN ???

LG
Heiko

Re: Schock in der Morgenstunde

Verfasst: Sonntag 20. Juni 2010, 02:17
von silverbeetle.de
Redbug hat geschrieben:...

ein LKW hatte sich in der Nacht in unserer kleinen Einbahnstrasse festgefahren und konnte nicht mehr vor und zurück :?

Dieser A... hatte da garnichts zu suchen,
weil in unser Wohngebiet nur Anlieger-LKWs einfahren dürfen :o .

...

WAS NUN ???

LG
Heiko


Wenn die Straße eindeutig als solche gekennzeichnet ist (Durchfahrt verboten für LKW - Anlieger frei) Anzeige gegen den LKW-Fahrer erstatten und auf dem Zivilweg versuchen, die Kosten für das Umparken vom Halter bzw. Fahrer erstatten zu lassen.

Auf der anderen Seite kannst Du froh sein, dass nicht mehr passiert ist - sowas endet nämlich auch gerne mal mit einem kompletten Seitenschaden und anschließender Unfallflucht, bei der Du beweisen darfst, dass der Fahrer des LKW auch tatsächlich den Unfall verursacht hat. So geschehen bei einem guten Freund von mir, der trotz beobachtens und Kennzeichen notieren auf seinem Schaden sitzen blieb, weil der diesen nicht "beweisen" konnte (am LKW bzw. Auflieger waren in der Tat keine "Schäden" feststellbar). :(

Verfasst: Sonntag 20. Juni 2010, 11:00
von hasibaer
ist ärgerlich, Nachweis der weniger als 5m nachfragen, denn es gilt der Schnittpunkt der des graden Teils des Bordsteins (Schnittpunkt der Fahrbahnkanten).

da eine Fotodokumentation des Vergehens problemlos möglich gewesen wäre, ist das Knöllchen hinfällig, wenn das versäumt wurde.
Redbug wirst du erst wiederbekommen, wenn du bezahlt hast.
wurde Redbug nur umgesetzt, die Rechnung gleich zurückschicken: unberechtigte Umsetzung: bitte wenden Sie sich an den Auftraggeber der Umsetzung.

was auf jeden Fall auch in Zukunft hilfreich ist, ist eine Telefonnr. in der Windschutzscheibe. da gibt es diverse leider nicht eindeutige Urteile, die im Rahmen der Kostenminderungspflicht u.U. erwarten das du vor der Erzeugung weiterer Kosten benachrichtigt wirst.

Verfasst: Sonntag 20. Juni 2010, 11:23
von Redbug
Die Polizei hat uns noch versucht zu erreichen ... um 5.02 Uhr am Samstag ... keine Chance !!!

Verfasst: Sonntag 20. Juni 2010, 11:33
von Lady in Red
moin,

nimm dir nen anwalt. denke nicht das das berechtigt war.

mir wollte sie mal die abschleppkosten, das knöllchen und 3 tage autoknast aufs auge drücken. und wieso, weil ein reife auf der rabate stande und 3 auf dem parkplatz, mein golf damals war bloß a bissel lang, mitm smart hätte man mich net abgeschleppt und an nem freitag eingeknastet und der samstag war feiertag....
hab mir dann nen anwalt genommen. hinterher hab ich nur die 15 euro fürs knöllchen gezahlt, das wars.

vlg
anna

Verfasst: Sonntag 20. Juni 2010, 15:32
von silverbeetle.de
Redbug hat geschrieben:Die Polizei hat uns noch versucht zu erreichen ... um 5.02 Uhr am Samstag ... keine Chance !!!


Dann musst Du mal fünf Minuten Pause machen :D Nee, im Ernst wenn bei uns jemand morgens um fünf jemand anrufen würde (bei der Schelle allein wäre ich auch nicht so sicher) würde ich sicherlich wach werden! :clownnase:

Verfasst: Montag 21. Juni 2010, 09:11
von rote Zora
Bei uns ist das Telefon nicht so laut, dass man davon wach wird.
Und auch wenn ich davon wach geworden wäre, wäre ich wohl nicht ans Telefon gegangen, da mit unterdrückter Rufnummer angerufen wurde.

Ich werde jetzt die 15 Euro für die nicht eingehaltenen 5 Meter bezahlen und hoffe, dass da nichts mehr kommt. :clownnase:

Verfasst: Montag 21. Juni 2010, 10:38
von hasibaer
wenn du die 15 EUR bezahlst, gibst du den Verstoss doch zu!!

da must du noch was zu schreiben: ohne Anerkennung irgendwelcher Schuld, ... oder so ähnlich

Verfasst: Montag 21. Juni 2010, 11:44
von nbc-bodo
hasibaer hat geschrieben:wenn du die 15 EUR bezahlst, gibst du den Verstoss doch zu!!

da must du noch was zu schreiben: ohne Anerkennung irgendwelcher Schuld, ... oder so ähnlich


Recht hatter - könnte als Schuldanerkenntnis gelten...

Verfasst: Montag 21. Juni 2010, 13:53
von rote Zora
Aber die 5 Meter waren nicht eingehalten.
Die haben Markierungen auf den Boden gemacht und es sind 3,5 Meter.....

Verfasst: Montag 21. Juni 2010, 13:55
von hasibaer
haben die auch fotos von den Markierungen??

dann wirst du nicht drum rum kommen, und auch nicht um die Abschleppkosten!

Verfasst: Montag 21. Juni 2010, 14:43
von Redbug
so habe anwaltlicher Rat eingeholt ...

1. Verwarnungsgeld zahlen ...

2. Wenn Abschleppkosten und Verwaltungsgebühren noch kommen, Einspruch einlegen !!!

Da der LKW nicht hätte in die Anlieger-Zone einfahren dürfen,
muss er zumindest den größten Teil der Kosten tragen.

Alles weitere wenn was kommt vom Anwalt !!!

LG
Heiko

Verfasst: Montag 21. Juni 2010, 15:39
von Olaf
Redbug hat geschrieben:....

Alles weitere wenn was kommt vom Anwalt !!!

LG
Heiko


Ist der auch hier angemeldet oder wie? :D

Verfasst: Mittwoch 7. Juli 2010, 00:43
von Redbug
Heute Post von der Polizei :clownnase: ein Anhörungsschreiben :wall:

'Die' machte doch tatsächlich Verwaltungsgebühren und Abschleppkosten geltend :shock:

Nun gehen wir zum Amwalt :help:

Verfasst: Mittwoch 7. Juli 2010, 08:54
von hasibaer
hast du das wirklich und in echt anders erwartet??