Klarglasrückleuchten

Technische Fragen, menschliche Antworten.
Yellowbug
Beiträge: 3394
Registriert: Donnerstag 17. April 2003, 20:30
Wohnort: 50126 Bergheim

Beitragvon Yellowbug » Freitag 10. Februar 2006, 19:56

Du hast Post !!!

Benutzeravatar
Nobby
Beiträge: 916
Registriert: Sonntag 11. Juli 2004, 15:32
Wohnort: Meschede/Sauerland

Beitragvon Nobby » Freitag 10. Februar 2006, 20:44

habe mich mal ein wenig "schlau gemacht", laut anderer foren erlischt die ABE der kugel wenn keine rückstrahler angeklebt sind :oops:
wo soll man die denn bei den rundungen der kugel anbringen, habe echt die panik das ich jetz praktisch ohne ABE fahre :cry:
weiss jemand von euch wo dieter ist, der müsste das doch wissen :!: :!:
NBC, ein "scharfer" Fahrspass (-;

Benutzeravatar
beetle24
Beiträge: 728
Registriert: Freitag 25. April 2003, 20:06
Wohnort: Wolfsburg
Kontaktdaten:

Beitragvon beetle24 » Freitag 10. Februar 2006, 22:32

Nobby...

... Deine PN von heute abend auf BeetleFun habe ich erhalten beantwortet :)

Und gleich noch eine wichtige .... :wink:
Schöne Grüße von
Manfred ( beetle24)

Benutzeravatar
Nobby
Beiträge: 916
Registriert: Sonntag 11. Juli 2004, 15:32
Wohnort: Meschede/Sauerland

Beitragvon Nobby » Samstag 11. Februar 2006, 17:53

sorry, nochmal eine nervige frage :oops:
auf den rückleuchten steht als prüfzeichen "E 11", ist meiner meinung nach das prüfzeichen für grossbritanien :cry:
darf ich die überhaupt benutzen :?:
jetzt bin ich echt total ratlos :shock:
NBC, ein "scharfer" Fahrspass (-;

Yellowbug
Beiträge: 3394
Registriert: Donnerstag 17. April 2003, 20:30
Wohnort: 50126 Bergheim

Beitragvon Yellowbug » Samstag 11. Februar 2006, 20:45

Ist eigentlich kein Sicherheitsrelevantes Teil. Kommt auch ein wenig auf die Tagesform des Prüfers an. Bei mir wurde sowas nie moniert.

Vielleicht bist Du ein wenig zu ängstlich ??? :wink:

Benutzeravatar
Nobby
Beiträge: 916
Registriert: Sonntag 11. Juli 2004, 15:32
Wohnort: Meschede/Sauerland

Beitragvon Nobby » Samstag 11. Februar 2006, 20:57

na ja, gebe zu das ich in dem bezug (was die rückleuchten betrifft) ein wenig ängstlich bin, aber eine ABE habe ich, ist original von InPro und für diese leuchten ausgestellt.
ich habe euch hier lange genug mit dem thema genervt :oops:
werde einfach im märz zum TÜV fahren und sehen was dann passiert, gebe dann bericht ab :shock:
NBC, ein "scharfer" Fahrspass (-;

Benutzeravatar
beetle24
Beiträge: 728
Registriert: Freitag 25. April 2003, 20:06
Wohnort: Wolfsburg
Kontaktdaten:

Beitragvon beetle24 » Sonntag 12. Februar 2006, 00:02

Nobby hat geschrieben:....auf den rückleuchten steht als prüfzeichen "E 11", ist meiner meinung nach das prüfzeichen für grossbritanien

Ja, das stimmt ... in GB erteilt und in der EU gültig.... wenn aber alles komplett ist.

Was heisst komplett? Bauteil mit Prüfzeichen und Prüfbericht
Warum? Weil zu viel betrogen wurde. Kein Problem, ein E-Prüfzeichen zwar am Bauteil anzubringen es aber nicht prüfen zu lassen und billig über den Nicht-Fachhandel zu vertreiben.

Daher folgender Hinweis laut Kraftfahrtbundesamt und TÜV Südwest mit eindeutiger Stellungnahme:

"Bei ALLEN Teilen wie diese Heckleuchten MUSS ein Dokument mitgeführt werden und das heist:
E-Prüfzeichen Übereinstimmungserklärung!
Darauf muss stehen: Prüfort, Datum, Prüfer und welche Firma die Prüfung beantragt hat.

Der Anbau muss wie gehabt von einem Sachverständigen eingetragen oder auf einem mitzuführenden Blatt dokumentiert werde.

Ohne dies erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs."


Ich selbst habe nur in Foren anderer Marken von Problemen gehört - die hatten wohl sehr prollige oder tiefschwarze Leuchten :)

Nur wo ein Kläger ist, ist auch ein Richter - aber im Grunde genommen braucht Dir nur jemand hinten auffahren und sagt, dass die Leuchten nicht richtig funktioniert haben.... dann kann das Übel anfangen.

Ich weiss, dass z.b. Upgrades für Leuchten von Hella (z.b. Umbau Golf3 auf Golf4 Optik)stets mit der Übereinstimmungserklärung ausgeliefert werden.

Ich denke da auch einige LED-Rückleuchten, die bekanntlich unter bestimmten Situationen nicht funktionieren !!

Was der TÜV-Nord dazu sagt kann man hier nachlesen: http://www.tuev-nord.de/21761.asp

Viel Erfolg :)
Schöne Grüße von

Manfred ( beetle24)


Zurück zu „New Beetle Coupé“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste