Tja - wenn man das so genau wuesste...
Ich haette vielleicht erwaehnen sollen, dass z.Zt. meine Vasenbeleuchtung ueber
das Tagfahrlichtrelais (Nr. 173) bzw. den Handbremsschalter meines Canada/US-Beetles
geschaltet ist und daher nur bei gezogener Handbremse leuchtet.
Soweit ich das ueberblicken kann, bewegt man sich damit einigermassen im gruenen
Bereich was Paragraph 49a der StVZO angeht. Leider findet sich in der StVZO
nirgends das Wort Blumenvase - das macht die Sache etwas schwieriger...
Wenn man davon ausgeht, dass es sich dabei um eine Innenraumbeleuchtung
handelt, die nicht nach aussen wirkt und nicht die Sicht des Fahrers beeintraechtigt,
sollte die Sache auch ohne TFL-Schaltung in Ordnung gehen.
Wie so oft: Auslegungssache...
Ciao,
tg.