Noch eine kleine Anekdote zum Thema Verdeck:
Mitte Februar brachte ich das Cab zum Fahrzeugaufbereiter, wo auch das Dach imprägniert werden sollte.
Am gleichen Tag noch abgeholt und nach dem Trocknen stellte ich dann fest, dass ich ein schwarz/weiss geflecktes Dach mein Eigen nennen durfte.
Mit einer Portion Wut im Bauch zurück zum Aufbereiter und er meinte dann lapidar zu mir, dass das schon mal passieren kann , wenn das Dach chemisch gereinigt
und imprägniert wird.
Mein Einwand, dass von einer chemischen Reinigung keine Rede war, überhörte er und gab mir für den nächsten Tag einen neuen Termin bezügl. Nachbesserung.
Also gesagt und getan, das Cab wurde zur Nachbesserung am nächsen Tag noch einmal vorbei gebracht.
Diesmal hatte ich zwar ein schwarzes Dach, aber überall, wo vorher die weissen Flecken am intensivsten waren, habe ich jetzt starke Scheuerstellen, die man auch als Gewebebruch bezeichnen könnte.
Auf meine Frage, wie er dies denn hinbekommen hätte, teilte er mir nur mit, dass er das Dach gründlich mit einem Dampfstrahlgerät und dann mit einem Nasssauger gereinigt hätte.
Ich bin dann unverzüglich zum Freundlichen, der mir schonend beibrachte, dass das Dach nach der Behandlung um ca. 5-6 Jahre gealtert sei.
Ein Austausch des Daches sei unumgänglich, da sich am Innenhimmel weisse Wasserränder bilden würden, die daraus schliessen lassen, dass der "Honk" mit dem Dampfstrahlgerät die Membrane durchgeschossen hat.
Mit dieser Erkenntnis bin ich dann zum Aufbereiter, der den Schaden unverzüglich seiner Betriebshaftpflicht melden wollte.
Diese Woche hat er sich dann gemeldet und mir mitgeteilt, dass seine Betriebshaftplicht erst ab den 01.03. Versicherungsschutz gewährt und ich es doch bitte meiner Vollkasko melden sollte.
Also wird nun geklagt