Beitragvon Laubfrosch » Mittwoch 4. Januar 2006, 12:39
Falls Du nicht richtig hingeschaut hast, habe ich extra darunter geschrieben, dass es sich um eine Vermutung handelt, die in Anbetracht der wirren Gesetze dieses Landes durchaus legitim ist, zumal wenn es um etwas geht, wovon offensichtlich noch niemand hier was gehört hat. Bin jatzt aber auch neugierig geworden, und hab daher offiziell nachgefragt. Bekomme die Antiwort bis zum Wochenende.
Dass meine Vermutung nicht so abwegig ist wie es scheint, zeigt gkaube ich folgendes Beispiel:
Die Gesetzesverordnung über die Lenk- und Ruhezeiten, sagt aus dass bei einer Erhöhung der Tagesruhezeit von 11 auf 12 Stunden ein Splitting in maximal 3 Teile möglich ist, wovon jeder mindestens 1 Stunde lang und einer mindestens 8 Stunden lang (zusammenhängend) sein muss.
Klare Sache, oder.
In Deutschland gibt es nunmehr eine Rechtssprechung in denen das nur möglich ist wenn die 8 Stunden in der "Hauptnachtzeit" liegen. Diese "Hauptnachtzeit" ist weder definiert noch nach EU-Recht existent, weshalb wir diese Einschränkung auch als für uns irrelevant betrachten!
Soviel zum Thema wirre deutsche Gesetzgebung!
Immer mindestens eine Handbreit zwischen New Beetle und Planke, wünscht der ehemalige Laubfrosch
PS: Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!