Beifahrerairbag deaktivieren

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sun fusion
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Beifahrerairbag deaktivieren

Beitragvon sun fusion » Montag 2. Januar 2006, 10:51

moin zusammen,

kleine herausforderung :wink: .

bei unserer kugel kann man - bauartbedingt - den beifahrerairbag nicht deaktivieren.

*kann man den beifahrerairbag ohne weiteres abklemmen?
*wie sieht das ganze versicherungstechnisch aus, wenn die "rakete" nicht auslöst?
*kann man das schloss im handschuhfach zum deaktivieren nachträglich einbauen?

danke schon mal im voraus für eure antworten!

viele grüße

michael
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Whity
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Beitragvon Whity » Montag 2. Januar 2006, 11:43

Mahlzeit...


Frage 1: Abklemmen nein, aber man kann den deaktivieren lassen. Wird mit dem Diagnosegerät beim freundlichen gemacht.

Frage 2: Habe noch nie was davon gehört das der Airbag bei der Versicherung eine Rolle spielt.
Denke nein.

Frage 3: Denke auch nein, sehr wahrscheinlich ist das Steuergarät anders.


Aber kurze Frage noch, wofür brauchst du das ? Kriegt ihr Nachwuchs ?????

:roll:

Gruß

Ralf

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sun fusion
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Beitragvon sun fusion » Montag 2. Januar 2006, 12:52

jau.... MAHLZEIT ers ma :wink:

danke für deine antworten!

ich kam nur drauf, weil ich das "schloss" letztens bei smarty im handschuhfach gesehen habe. man weiss ja nie, ob man den "sack" nicht mal ausschaten muss :wink: ......!

aber wenn das mit dem diagnosegerät ohne weiteres geht, muss ich mal schauen was der freundliche sagt.... .

bei der versicherung weiss ich nicht, wie das im fall eines unfalls ist. da der airbag nicht abgeschaltet werden kann und trotzdem nicht auslöst....!
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Laubfrosch
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Beitragvon Laubfrosch » Montag 2. Januar 2006, 13:19

Also selber abklemmen würde ich AUF KEINEN FALL. Das Zeug ist immerhin Sprengstoff und da sollte man nicht dran fummeln. Ausserdem gibt das bestimmt wieder so einen Eintrag in den Fehlerspeicher und so ne doofe Diobe leuchtet dann auch mit Sicherheit wieder sinnlos rum!
Immer mindestens eine Handbreit zwischen New Beetle und Planke, wünscht der ehemalige Laubfrosch

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Beitragvon Lalle » Montag 2. Januar 2006, 14:16

Hi,eine Abschaltung wird je nach Fz. über SW,Widerstandsstecker oder beides gleichzeitig durchgeführt und ist immer in die Fz.Papiere einzutragen.Einfach so abschalten iss nicht.

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Beitragvon Whity » Montag 2. Januar 2006, 14:19

Also den Airbag darf man abschalten, wenn du einen Kinderseitz entgegen der Fahrtrichtung auf dem Beifahrersitz nutzt mußt du den sogar abschalten.

Von daher kann die Versicherung da nix sagen.

Zumal die Versicherung ja nur den materiellen Schaden ersetzt und der ist bei abeschaltetem AB definitiv geringer.

Personenschäden zahlt ja die Insassenunfall Vers.

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Beitragvon Lalle » Montag 2. Januar 2006, 22:41

Ist richtig jedoch muss diese Änderung eingetragen werden.

Also wenn sollte das schon ne längere Geschichte werden schon wegen der Kosten.

Greetz
Zuletzt geändert von Lalle am Montag 2. Januar 2006, 22:43, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon sun fusion » Dienstag 3. Januar 2006, 08:30

so.... das heisst also:

beifahrerairbag deaktivieren lassen, eintragen lassen und am besten -wg. der kosten- deaktiviert lassen...... und hoffen, dass nix passiert :roll:

versicherungstechnisch dürfte das demnach keine probleme geben.....
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Beitragvon Laubfrosch » Dienstag 3. Januar 2006, 11:10

Das ist ungefähr die Quintessenz des Ganzen, obwohl das für mich wie ein Schildbürgerstreich klingt. Ziehe es aber keineswegs in Zweifel, da ich es nicht weiss.
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Beitragvon Whity » Dienstag 3. Januar 2006, 12:09

Also, das man den deaktivierten Airbag eintragen muß ist mir nicht bekannt

*Was nicht heißt das das falsch ist*

Macht aber doch keinen Sinn, aldiweil seitwann sind denn bitte Airbags Pflicht ??

Für mich ist das immernoch Zubehör (Wenn auch ein sehr nützlicher).

Ich kann mir höchstens Vorstellen das die Abschaltung im Bordbuch vermerkt wird,

aber nicht in die FZ Papiere !!!!

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Beitragvon Lalle » Mittwoch 4. Januar 2006, 08:19

Hi Whity,hier mal die offizielle Sprachregelung VW:

Lassen Sie jede bauliche sicherheitsrelevante Veränderung am Fahrzeug nach der allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) im Fahrzeugbrief- und schein dokumentieren (eintragen). Diese Dokumentation kann nur die DEKRA, der TÜV oder ein staatlich anerkannter Sachverständiger durchführen. Bitte lassen Sie sich deshalb vor einer Deaktivierung vom Kunden Fahrzeugbrief- und schein aushändigen, damit Sie diese Arbeiten amtlich dokumentieren lassen können.

Gruss Lars

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Beitragvon Laubfrosch » Mittwoch 4. Januar 2006, 10:11

Lalle hat geschrieben:Hi Whity,hier mal die offizielle Sprachregelung VW:

Lassen Sie jede bauliche sicherheitsrelevante Veränderung am Fahrzeug nach der allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) im Fahrzeugbrief- und schein dokumentieren (eintragen). Diese Dokumentation kann nur die DEKRA, der TÜV oder ein staatlich anerkannter Sachverständiger durchführen. Bitte lassen Sie sich deshalb vor einer Deaktivierung vom Kunden Fahrzeugbrief- und schein aushändigen, damit Sie diese Arbeiten amtlich dokumentieren lassen können.

Gruss Lars


Wobei es hier ja jetzt noch die Frage wäre, wie man das Wort sicherheitsrelevant auslegt. Meiner Kenntniss nach bezieht es sich auf den Fahrbetrieb, und nicht auf die Unfallfolgenminimierenden Einrichtungen.

Mit anderen Worten (Reifen, Bremsen, Lenkung, Federung etc. JA / Airbag, Gurtatraffer, Lenkradrückzug etc. NEIN)

Ist aber wie gesagt NUR EINE VERMUNTJG!
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Beitragvon Lalle » Mittwoch 4. Januar 2006, 12:19

Ach bitte Stefan,wollen wir das wirklich ausdiskutieren?Fakt ist das eine Deaktivierung ohne Schlüsselschalter oder Sitzbelegungserkennung eine baulich Veränderung darstellt und somit die ABE erlischt.
Ist ein Gurt auch nicht sicherheitsrelevant den brauch ich ja zum fahren nicht?Wischer?Windschutzscheibe?Scheinwerfer (fahr ja nur im hellen)?

So long Lars

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Beitragvon Whity » Mittwoch 4. Januar 2006, 12:37

Ich denke du hast recht, Lars, aldiweil wenn du bei z.B.Touran dieses nervige Gebimmel abklemmst wenn du nicht angeschnallt bist erlischt auch die Betriebserlaubnis.

Was mich aber wundert.

Wenn du den Airbag über Schloss abschaltest (wie bei allen FZ neuren Baujahrs), wo ist da bitte der Unterschied ???

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Beitragvon Laubfrosch » Mittwoch 4. Januar 2006, 12:39

Falls Du nicht richtig hingeschaut hast, habe ich extra darunter geschrieben, dass es sich um eine Vermutung handelt, die in Anbetracht der wirren Gesetze dieses Landes durchaus legitim ist, zumal wenn es um etwas geht, wovon offensichtlich noch niemand hier was gehört hat. Bin jatzt aber auch neugierig geworden, und hab daher offiziell nachgefragt. Bekomme die Antiwort bis zum Wochenende.

Dass meine Vermutung nicht so abwegig ist wie es scheint, zeigt gkaube ich folgendes Beispiel:

Die Gesetzesverordnung über die Lenk- und Ruhezeiten, sagt aus dass bei einer Erhöhung der Tagesruhezeit von 11 auf 12 Stunden ein Splitting in maximal 3 Teile möglich ist, wovon jeder mindestens 1 Stunde lang und einer mindestens 8 Stunden lang (zusammenhängend) sein muss.

Klare Sache, oder.

In Deutschland gibt es nunmehr eine Rechtssprechung in denen das nur möglich ist wenn die 8 Stunden in der "Hauptnachtzeit" liegen. Diese "Hauptnachtzeit" ist weder definiert noch nach EU-Recht existent, weshalb wir diese Einschränkung auch als für uns irrelevant betrachten!

Soviel zum Thema wirre deutsche Gesetzgebung!
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