Seite 2 von 2

Verfasst: Mittwoch 4. Januar 2006, 12:41
von Laubfrosch
Whity hat geschrieben:Was mich aber wundert.

Wenn du den Airbag über Schloss abschaltest (wie bei allen FZ neuren Baujahrs), wo ist da bitte der Unterschied ???


Genau so sehe ich das nämlich auch. Zum Glück betrifft es mich nicht, ansonsten hätte ich schon längst Brüssel bemüht!

Verfasst: Mittwoch 4. Januar 2006, 15:28
von Lalle
Der Unterschied ist das der Schlüsselschalter ab Werk verbaut ist und damit die ABE auch für diese Funktion gilt.
Mehr sag ich jetzt nicht mehr.... bin beleidigt :cry: ......da arbeitet man 17 Jahre in der Branche (zufällig für/bei VW) und keiner glaubt einem.Dann macht doch wat ihr wollt. :evil:

der betrübte Lars

Verfasst: Mittwoch 4. Januar 2006, 16:44
von Whity
Ach Lars, ich habe deine Aussage nie in Frage gestellt da ich doch weiß das du an der Quelle sitzt


Also, krieg dich wieder ein


:mrgreen:

Verfasst: Mittwoch 4. Januar 2006, 18:31
von Lalle
Iss doch schon wieder allet jut.War ein bisschen angepisst wegen der Maloche und dann sowas... :o Dit jeht ja nun jarnicht,ick glob ick tille!

Also Jungs und Mädels hab euch lieb,piep,piep,piep ! :lol:

Bis denne

der Lars

PS.eintragen nicht vergessen

Verfasst: Mittwoch 4. Januar 2006, 23:30
von Laubfrosch
Tut mir leid wenn Du da was in den falschen Hals bekommen hast, aber auch ich habe von vorne herein betont, dass ich es nicht weiss sondern nur vermute, bzw. mir nicht vorstellen kann.

Wie gesagt in unserem Rechtssystem ist nicht immer alles eindeutig oder nachvollziehbar, was nicht heisst, dass es nicht so ist.

Also danke für Deine Bemühungen und nichts für ungut!

Re: Beifahrerairbag deaktivieren

Verfasst: Dienstag 5. April 2016, 22:50
von Joschy
Hallo ich hole diesen alten Thread wieder aus dem Keller, mit der Hoffnung, daß hier jemand die Kosten für das reaktivieren des Beifahrerairbags kennt.

Ich beabsichtige einen 2001er Beetle für meine Tochter zu kaufen HSN0603 TSN586

Der Beifahrerairbag wurde nach Herstellerrichtlinie stillgelegt und lt. Gutachtennr. 5910294220, TÜV Stuttgart in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
Auf Nachfrage beim VW-Händler wurde mir mitgeteilt, daß zur Reaktivierung schlimmstenfalls ein neuer Airbag verbaut werden müsse, falls der TÜV dies verlange.
Diese Aussage hätte ich gerne widerlegt oder manifestiert.

Besten Dank im voraus.

Re: Beifahrerairbag deaktivieren

Verfasst: Dienstag 5. April 2016, 22:58
von Andyjack
Hallo ich glaub nicht das du ne qualifiziertere Antwort als vom Händler also der Werkstatt erhältst

Re: Beifahrerairbag deaktivieren

Verfasst: Dienstag 5. April 2016, 23:00
von Florian
da das damals noch nicht über den schlüssel ging, geht es nur über vw/tüv.

vor gericht und auf hoher see, bzw. beim tüv.

ich denke es kommt auf gutwill des prüfers an.........

Re: Beifahrerairbag deaktivieren

Verfasst: Donnerstag 7. April 2016, 19:52
von Joschy
Bei zwei freien VW-affinen Werkstätten ist das reaktivieren kein Problem, beim Tüv vorfahren und austragen lassen.

Aussage beider Schrauber: Geldmacherei bei VW.
Bei Karosseriearbeiten wird der Airbag auch teilweise abgeschaltet und dennoch kein neuer Airbag verkauft.