Seite 1 von 1

Orange Seitenleuchten in Turbo-S Front erlaubt?

Verfasst: Freitag 1. September 2006, 16:33
von coolfire
Ich habe gerade meinen Freundlichen angerufen und bekomme nach dem Frontunfall endlich mein Auto wieder. Mit einer Turbo-S-Front. :lol:

Jetzt sagte aber dieser zu mir dass die beiden Begrenzungsleuchten in orange, die in der Stoßstange sind, in DE nicht erlaubt sein sollen. Die deutschen Sport-Editionen haben ja auch diese Leuchten in der Stoßstange, oder?

In weiß wäre sie erlaubt meint er. Kann das stimmen?

Ich habe ja im Dachkantenspoiler (von Hella) auch schon gelbe Seitenleuchten und von Hella gäbe es sogar universell welche zum Nachrüsten für vorne in die Stoßstange die ja auch erlaubt wären...

Verfasst: Freitag 1. September 2006, 22:52
von klaus peter
Sie sind definitiv erlaubt.

Verfasst: Samstag 2. September 2006, 09:59
von nogaro
Hallo Coolfire!

Du musst drauf achten, das die orangen Begrenzungsleuchten von der Sport-Edition Front sind. Da die von der TURBO S Front kein E Prüfzeichen haben ausserdem müssen auf den Strahlern ein SM1 und SM2 stehen. ( SM= Seitenmakierungsleuchte) Dann bekommst Du ganz sicher keine Probleme beim Tüv. Abgesehen davon musst Du die Turbo S Front eh eintragen lassen und dann kann man auch die Makierungsleuchten eintragen lassen. Das ist allerdings von Tüv zu Tüv unterschiedlich ob der das macht.

Verfasst: Samstag 2. September 2006, 21:58
von klaus peter
Hallo,

die S-E Front muss nicht eingetragen werden, da es ein Original Serie-Teil ist ist. Das deckt die ABE für den Beetle ab.