Xenon

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Nobby
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Farbe

Beitragvon Nobby » Samstag 14. Februar 2009, 18:10

weiss jemand was das für eine farbe ist :?:
code ist L65V 72
NBC, ein "scharfer" Fahrspass (-;

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hasibaer
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Beitragvon hasibaer » Samstag 14. Februar 2009, 18:22

Nobby hat geschrieben:....
es funktioniert nun :wink:


und was stimmt nun?? 5x oder 2sek. ?????

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Beitragvon Nobby » Samstag 14. Februar 2009, 18:34

2 sekunden :!: :!: :!:
NBC, ein "scharfer" Fahrspass (-;

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Beitragvon Nobby » Samstag 26. September 2009, 16:31

neue frage: kann man irgendwie tagfahrlicht bei xenon scheinwerfern aktivieren OHNE zusätzliche LEDs zu montieren :?:
vw sagt das tagfahrlichtaktivierung beim 2004´er beetle nicht möglich ist :cry:
wer kennt sich aus :?:
für nützliche tipps wäre ich sehr :klatsch: :klatsch: :knuddel:
NBC, ein "scharfer" Fahrspass (-;

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Beitragvon hasibaer » Samstag 26. September 2009, 18:28

geht nicht gibt es nicht, es ist nur eine Frage des Aufwands.

bei einer Lichtbogenlampe ist eine Dimmung schwieriger als bei einer Halogen-Lampe.
ev. kannst du Tagfahrlicht-Nachrüstlösungen für die Nebeler statt für die Fahrlichtscheinwerfer adaptieren.

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Beitragvon Nobby » Samstag 26. September 2009, 21:18

die lösung per nebelscheinwerfer könnte mir gefallen, nur, ist das per gesetz erlaubt :?: :?:
habe gelesen das man die nebelscheinwerfer per daylightmodul freischalten kann...................... :?: :?: :?:
NBC, ein "scharfer" Fahrspass (-;

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Beitragvon klaus peter » Sonntag 27. September 2009, 04:51

Nobby hat geschrieben:die lösung per nebelscheinwerfer könnte mir gefallen, nur, ist das per gesetz erlaubt :?: :?:
habe gelesen das man die nebelscheinwerfer per daylightmodul freischalten kann...................... :?: :?: :?:


Ist in Deutschland verboten, in Östereich erlaubt und grundsätzlich möglich.
Mit kugeligen Grüßen

Klaus Peter


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Beitragvon hasibaer » Sonntag 27. September 2009, 08:37

aus: http://www.daylightrunninglights.com/page30.htm

Welche Möglichkeiten gibt es für Fahrzeuge mit Xenon-Lampen ?

Das Modul 45050, 90030MB2 und 92430 wurde entwickelt für die Ansteuerung der Xenon-Brenner. Während das 45050 für parallel geschaltete und gemeinsam abgesicherte Xenon-Lampen geeignet ist, verfügt das 90030MB2 und das 92430 über eine Reihe von Features, welche besonders wichtig sind für die weitgehende Erhaltung der üblichen Lebensdauer der Xenon-Lampen und Schaltspiele der Xenon-Steuermodule.

1) stabilisierte Ausgangsspannung für die Xenon-Lampen, galvanisch getrennt für links und rechts.

2) Hochleistungs-Endstufe je Ausgangskanal zur Ausreichenden Versorgung während der Zündphase der Lampe

3) verspätete Aktivierung im Normalbetrieb, schaltet erst ein, wenn Motor gestartet worden ist.

4) Deaktivierungsfunktion gegen ungewolltes Einschalten während des z.B. warmlaufen des Motors oder bei Wartungsarbeiten in der Werkstatt durch ziehen der Handbremse. Erst wenn die Handbremse gelöst wird, schaltet das Tagfahrlichtmodul ein, wird die Handbremse dann nochmals gezogen, bleibt jedoch das Licht an.

5) Deaktivierung bei manuellen Einschalten des Abblendlichtes erst dann, wenn tatsächlich die Versorgung der Lampen durch das Lichtsteuermodul garantiert ist (damit wird ein flackern = Neuzündung ausgeschlossen).

6) Verzögertes Ausschalten, wenn der Motor abstirbt, Licht bleibt weiter an, auch wenn der Motor neu gestartet werden muß. Erst wenn die Zündung endgültig abgedreht wird, beendet auch das Tagfahrlichtmodul seinen Dienst.
http://www.daylightrunninglights.com/page30.htm

ich hab noch ne TFL-Anleitung für den Octavia über VAg-com gefunden, denke aber, das das beim beetle noch nicht funktioniert:

Da seit Kurzem in Ö auch die Nebler als TFL erlaubt sind, habe ich bei meinem Octi mal in der Diagnose "gespielt", um die entsprechenden Einstellungen durchzutesten.
Man unterstellt ja den Freundlichen guten Willen, aber der genügt bekanntlich nicht immer....

Deshalb hier ein "Kochrezept":

Es gibt 2 Möglichkeiten: Skandinavien (ganzer Christbaum ohne Armaturen) oder Nordamerika (nur Scheinwerfer bei gelöster Handbremse).

Das sind im Bordnetzsteuergerät Byte 00; Bit 3 (Skandinavien) bzw. Bit 4 (Nordamerika).

Bei den "normalen" Scheinwerfern:
Die Dimmung der Scheinwerfer kann über Byte 08 in Schritten von 1% eingestellt werden.
Wenn nur über Byte 00 das TFL aktiviert wird, ist die Standardeinstellung 92%.Meine Empfehlung: 75%.
Wenn die Nebler als TFL genutzt werden sollen, muss Byte 17 Bit 4 gesetzt werden (Nebelscheinwerfer als TFL). Gleichzeitig MUSS das Byte 08 (Dimmung Scheinwerfer) auf 0 gesetzt werden, sonst leuchten die Nebler UND die Scheinwerfer.
Das eingeschaltete TFL wird übrigens, unabhängig ob Nebler oder Scheinwerfer, über die Abblendlichtkontrolle angezeigt.
Die Dimmung der Nebler wird über Byte 20 eingestellt (Standard sind 92%, für TFL empfehle ich auch hier 75%).
Das "Problem": Wenn man jetzt die Nebler zusammen mit dem Standlicht betreiben will, bleiben sie auf den eingestellten Wert gedimmt! Nur wenn man Scheinwerfer und Nebler einschaltet, dann leuchten die Nebler mit voller Helligkeit. Ist komisch, aber IMHO zu verschmerzen......

Bei Xenon:
So wie bei den "normalen" Scheinwerfern, nur dass evtl. das Byte 08 nicht auf 0 gesetzt werden muss, da die Xenon ja nicht dimmbar sind.




-----


nie unter 75% dimmen, denn dann funktioniert der Halogen-Effekt nicht mehr, und du verbrennst die Lampen. abgesehen davon das du den für TFL geforderten Lichtstrom nicht erreichst.
Halos haben 55 Watt 75% davon sind 41.25 Watt.
xenon werden mit 35 Watt betrieben!

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Beitragvon Nobby » Montag 28. September 2009, 18:11

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Beitragvon Nobby » Montag 28. September 2009, 18:13

http://www.nikutronics.com/Tagfahrlicht ... p18_x2.htm

oder das hier :?:
evtl. kennt sich jemand aus :knutsch:
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Beitragvon hasibaer » Montag 28. September 2009, 21:40

sollten beide Funktionieren, jedoch der 1. für Nebler darf offiziel in Deutschland nicht verbaut werden, da das einschalten der Nebelscheinwerfer in Deutschland ohne zwingenden Grund nicht zulässig ist.

Zitat:
"Lichttechnische Einrichtungen" an Fahrzeugen sind gem. StVZO
bauartgenehmigungspflichtig. Die Genehmigung bezieht sich dabei
auf den festgelegten Verwendungsbereich (z.B. als Nebelscheinwerfer).

Der Verwendungsbereich ist durch Buchstaben kodiert auf dem Scheinwerfer
angegeben (Nebelscheinwerfer "B", Tagfahrleuchte "RL")

Daher ist die Idee, die Nebelscheinwerfer als Tagfahrleuchte zu schalten in Deutschland leider
nicht vorschriftenkonform umsetzbar. (Es gibt dafür auch technische Gründe, Tagfahrleuchten "leuchten" mit
10W-Leuchtmitteln, Nebelscheinwerfer mit 55W-Leuchtmitteln, beide
unterscheiden sich in Ihrem Abstrahlverhalten)

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Beitragvon Nobby » Samstag 9. Januar 2010, 21:13

neues problem, :(
beim betätigen der reinigungsanlage löst sich nun die spritzdüse, plastikabdeckung. kann man das teil wieder einstecken :?: :?: :?:
habs versucht, hält aber nicht :oops:
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Beitragvon Yellowbug » Samstag 9. Januar 2010, 23:42

...dann wirds wohl nicht gehen.

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Beitragvon Nobby » Montag 11. Januar 2010, 15:36

echt blöd, ich versuchs mal mit der gebrauchtwagengarantie :idea:
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