Beitragvon hasibaer » Freitag 24. August 2007, 21:44
Die haben den Schuß schon gehört, den siehe:
GEZ-Antwortbogen = dem Informationsschreiben der GEZ beigefügtes Formular zur Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV
hier kommt nämlich Butter bei die Fische: da es ein Informations/Werbeschreiben ist (auch erkenntlich an dem reduzierten Porto) darf ich es ungelesen der Altpapierverwertung zuführen, inwieweit die hier anfallenden Entsorgungskosten gegen die GEZ durchsetzungfähig sind, entzieht sich meiner Kenntnis.
Viel interessanter ist, das ich wenn ich dieses Schreiben lesen würde ich zwar zur Selbstauskunft verpflichtet sein kann, aber diese Auskunft braucht nicht gebührenfrei sein.
d.h. du verlangst für die Selbstauskunft eine angemessene Gebühr (ca. 250 EUR sind nicht zu hoch) und das nachfolgende Schauspiel ist jeden cent wert, denn die GEZ weigert sich erwartungsgemäß zu zahlen, sind sich aber ihrer rechtlichen Position bewust und geben nach einiger Zeit auf.
die provisionsinterressierten Beauftragten der GEZ haben keinerlei Rechte, s.d. ein einfacher Platzverweis deinerseits (mündlich reicht) spätestens nach einem Anruf deinerseits bei der Polizei (sie möchten bitte kommen, die Hausierer der GEZ würden sich unrechtmäßig auf deinem Grundstück aufhalten) Wirkung zeigt.