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---Ebay--- Was meint ihr, wieviel muss man für diese...

Verfasst: Mittwoch 11. Oktober 2006, 13:28
von klaus peter
...Türen zahlen?

Ich sage 18,09, der Verkäufer meint 100 Euro...

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... %3AIT&rd=1

Ich werde 18,09 überweisen damit der Kaufvertrag zustande kommt, was dann kommt...warten wir es ab.

Verfasst: Mittwoch 11. Oktober 2006, 14:28
von Olaf
für 100 Euro hätte er einen Mindestpreis reinsetzen müssen, und das nicht in der Artikelbeschreibung erwähnen.

Klar, um die ebay-Gebühren zu sparen, bei 1 Euro Startpreis. Was für ein Fuchs. Aber ich glaube, ich gratulier Dir schonmal zu diesen unglaublich günstigen Türen. :D

Grüße
Olaf

Verfasst: Mittwoch 11. Oktober 2006, 14:38
von Whity
Denke ich auch, aber bei einem so geringen Streitwert wird sich kein Gericht damit befassen.

Und in wie weit die E-Bay macht geht weiß ich nicht.

Ansonsten kann ich dir Maskau Inkasso empfehlen :mrgreen:

Verfasst: Mittwoch 11. Oktober 2006, 15:51
von rote Zora
Tja, ich denke, das wird viel Mailverkehr zwischen Dir und dem Verkäufer geben ;)

Halte uns bitte auf dem Laufenden :roll:

Verfasst: Mittwoch 11. Oktober 2006, 18:09
von Yellowbug
Tja, so wie ich das sehe, bist Du wohl im Recht.

Aber Recht haben und Recht bekommen ist leider immer noch zweierlei.

Er hätte ganz klar den Mindestpreis angeben müssen, der sich ja laut der Beschreibung auf 100,00 EUR beläuft. Da er das nicht getan hat, gehören sie doch tatsächlich für 18,09 EUR
Dir.

Nur......


.......bekommen mußt Du sie noch. Und das wird nicht so einfach werden.

Halte ihn im Auge. Nicht das er sie nochmal verkauft !!! :shock:

Verfasst: Mittwoch 11. Oktober 2006, 20:46
von beetle s
Hallo Klaus...
ich wünsche Dir natürlich das Du die Türen für Deinen Hammerpreis bekommst!Gar keine Frage....
nur solche Auktionen in denen man etwas für einen 1 Euro kauft bzw das anrecht ersteigert den Artikel wie in Deinem Fall für den Auktionspreis plus die 100 Euro zu erwerben,sind keine Seltenheit bei Ebay!
Ich denke nicht das das unbedingt mit dem Startpreis zusammen hängt...
Mach einfach Druck auf den Verkaufer!!!
Sollte der Verkaufer nicht einlenken....planen wir halt die nächste Beetle Tour zu Ihm und vordern die Türen dann persönlich ein :P :P
Sebastian

Verfasst: Mittwoch 11. Oktober 2006, 21:43
von 1800Turbo
Hallo Klaus-Peter,

ganz klar 18,09 Euro. Wenn er die Türen nicht rausrückt oder anderwertig verkauft sehe ich gute Karten dass Dein Anwalt die Differenz zum Ersatzkauf vom Verkäufer wiederholt.

Erster Schritt ist aber den Verkäufer unter Frist (konkretes Datum) aufzufordern die Türen zur Abholung bereit zu stellen. Verweigert er das, im nächsten Schreiben nochmals Frist (Datum!) und Hinweis das bei Nichtherausgabe rechtliche Schritte eingeleitet werden was zu Mehrkosten beim Verkäufer führen wird.

Gruß

Frank

Verfasst: Donnerstag 12. Oktober 2006, 05:05
von demtyde
1800Turbo hat geschrieben:Hallo Klaus-Peter,

ganz klar 18,09 Euro. Wenn er die Türen nicht rausrückt oder anderwertig verkauft sehe ich gute Karten dass Dein Anwalt die Differenz zum Ersatzkauf vom Verkäufer wiederholt.

Erster Schritt ist aber den Verkäufer unter Frist (konkretes Datum) aufzufordern die Türen zur Abholung bereit zu stellen. Verweigert er das, im nächsten Schreiben nochmals Frist (Datum!) und Hinweis das bei Nichtherausgabe rechtliche Schritte eingeleitet werden was zu Mehrkosten beim Verkäufer führen wird.

Gruß

Frank


Hallo Klaus Peter!

Ich kann *Frank* hier nur zustimmen.
Dem Verkäufer auf den rechtmäßig erworbenen Artikel hinweisen, natürlich mit der Frist, wie beschrieben und dann wenn er nicht einlenken mag, solltest du sofort die Sache deinem Anwalt übergeben.(Stress vermeiden)
Abhängig ist allein die Einstellung des Verkäufers. EBay wird sich sicher schön raushalten wollen und vorschlagen, das sich beide Parteien einigen.
Der Gang zum Anwalt bleibt dir also nicht erspart.

Dir noch einen schönen Tag.

mmmhhh nicht ganz so einfach.....

Verfasst: Donnerstag 12. Oktober 2006, 08:16
von Highlander
Er/sie hat aber auch geschrieben:

---------------------------------------------------
2 Kilsgard Zimmertüren - Weiß Schleiflack
NEU- Anschlag links Höhe 197,7 cm Breite Türblatt 84 cm (standard), Kürzung möglich
Privatverkauf, Montage möglich
Abgabe an Abholer, oder Zustellung im Großraum Aachen möglich
Abgabepreis 100,-- Euro für beide Türen

---------------------------------------------------
plus für Klaus-Peter: 1. Abgabepreis 100,-€ , womit ICH eher einen Startpreis auf 100,-€ gesetzt hätte
plus für Verkäufer: Abgabe an ABHOLER, oder Zustellung im Großraum Aachen möglich
wobei RE NICHT zum Grossraum Aachen gehört , also liefer ist nicht, Pech

Wie war das noch, lieber vorher alles klären :wink:
Bin gespannt, drück dir aber die Daumen..... :!:

Verfasst: Donnerstag 12. Oktober 2006, 08:26
von SamEye
Hallo Klaus Peter,

in den ebay-Grundsätzen ist solch ein Angebotsformat geregelt. Insbesondere die Strafen durch ebay für einen Verkäufer, der gegen diese Richtlinien verstößt sind sehr drastisch und können sogar einen Ausschluss zur Folge haben:

Grundsatz

Es dürfen keine Systeme oder Techniken benutzt werden, die die ordnungsgemäße Funktionalität von eBay stören. Dazu zählt auch die Umgehung der eBay-Gebühren.

Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:


Löschung von aktiven Angeboten und Suchanzeigen

Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote

Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (z.B. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)

Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz

Verlust des PowerSeller-Status


Beispiele (Liste nicht abschließend)

Angebote, in denen die Käufer angewiesen werden, nicht zu kaufen

Angebotspraktiken, die einen Verkauf außerhalb von eBay zum Ziel haben

Angebote, bei denen das abgegebene Höchstgebot oder der angegebene Festpreis nicht der Endpreis des angebotenen Artikels sein soll. Dazu zählen insbesondere Angebote, bei denen eine Ratenzahlung eingeräumt wird, jedoch der Endpreis nur eine oder mehrere Raten des Gesamtpreises des Artikels darstellt.

Angebote mit niedrigen Startpreisen, aber unverhältnismäßig hohen Versandkosten

Umgehung von Multiauktionen
denn streng genommen, war dies eine!

Verkauf eines Artikels, bei dem ein zusätzlicher Kauf beim Verkäufer verlangt wird

Artikel, die nicht bei eBay zum Direktverkauf angeboten werden

Angebote mit einer E-Mail-Adresse oder einer Web-Adresse (URL) im Titel


Ich denke mit dem Argument, des Ausschlusses, sollte es möglich sein, die Türen für 18,09 Euro zu bekommen :wink:

Verfasst: Freitag 13. Oktober 2006, 09:20
von klaus peter
Hier die Antwort des Verkäufers auf meine Forderung mir die Türen bis zum 21.10 zum Preis von 18,09 zur Verfügung zu stellen.

Sehr geehrter Herr Pardon,

besten Dank für Ihr ausführliche Belehrung über Ebay. Da ich Ebay nicht als
Profi betreibe und mit solche Einzelheiten nicht bekannt waren, haben Sie
sicher
Recht. Da mir die Türen nicht gehören und ich diese für einen Nachbarn in
gutem Glauben eingestellt habe, kann ich Ihnen die Türen nicht zu diesem
Preis
abgeben. Türen sind nicht mei nHobby, normalerweise benutze ich Ebay nur für
Briefmarken. Es steht Ihnen frei Ihr Recht durchzusetzen, einen Nutzen
können Sie damit nicht erzielen.
Ich biete Ihnen einen Rücktritt in gegenseitigem Einvernehmen an.

Mit freundlichem Gruß

Verfasst: Freitag 13. Oktober 2006, 10:30
von rote Zora
Habe ich mir gedacht, dass da sowas bei rauskommt ;)

Wie gehst Du jetzt weiter vor? :?:

Verfasst: Freitag 13. Oktober 2006, 11:25
von Florian
. Türen sind nicht mei nHobby, normalerweise benutze ich Ebay nur für
Briefmarken. Es steht Ihnen frei Ihr Recht durchzusetzen, einen Nutzen
können Sie damit nicht erzielen.
Ich biete Ihnen einen Rücktritt in gegenseitigem Einvernehmen an.

Mit freundlichem Gruß


unkenntniss schützt vor strafe nicht.... ich denke du kannst dein recht auch durchsetzen... kann ja nicht jeder machen was er will.....

stell dir vor der macht das immer so, 99 mal kommt er damit durch und die leute bezahlen und einmal wehrt sich einer wie du. dann macht der einen guten schnitt...

cu,
florian

Verfasst: Freitag 13. Oktober 2006, 12:45
von Yellowbug
Seh ich genauso wie Florian.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !!!

Die Ausrede wird wohl gern hergenommen: Ach wissen Sie, ich verkauf das ja nicht für mich. Ich verkauf das doch für´n Nachbarn. Das müssen Sie doch verstehen.
( Ist wie die Masche bei manchem Autohändler: Verkauf im Kundenauftrag und schon hat man mit Garantieansprüchen nix mehr zu tun).

Was will er überhaupt mit diesem Satz sagen: Es steht Ihnen frei Ihr Recht durchzusetzen, einen Nutzen
können Sie damit nicht erzielen.

Will er sie etwa verbrennen und zerhacken, bevor Du sie abholst ???


Eigentlich ist es doch egal, was man verkauft. Das Procedere ist doch bei allen Artikeln das gleiche. Die von ihm gewählte Formulierung wäre auch bei Briefmarken falsch gewesen !

In diesem Fall mit den Türen würdest Du auf jeden Fall Recht bekommen. Wenn Du ´ne Rechtsschutz hast, solltest Du das auf jeden Fall versuchen. (ohne Rechtsschutz aber auch).

Halt uns mal bitte auf dem laufenden !

:knuddel:

so ähnliche Pappnasen hatte ich ich auch....

Verfasst: Freitag 13. Oktober 2006, 15:05
von Highlander
...schon mal.

Hast du die 19....schon überwiesen?

Drohe mich Anwalt, denn REcht hast du, wie ER das regelt, kann dir egeal sein, wenn er mit dem Nachbar kracht kriegt :lol: :wink: :doof: