Gemäß der gültigen Gesetze (
GVO)kann Ihre Hersteller-Garantie nicht erlöschen, falls Sie die Inspektionen oder Checks bei einer freien Werkstatt durchführen lassen.
aber wie immer bei solchen Sachen gibt es Fußangeln:
gesetzlich vorgeschrieben ist nur eine Gewährleistung, keine Garantie.
gibt ein Hersteller Garantie, so ist dieses eine freiwillige Leistung, die er an Bedingungen knüpfen kann, z.B. Inspektion in einer Vertragswerkstatt.
oder auch die Garantieverlängerung gilt nur bei Besuch der Vertragswerkstatt.
gemäß o.g. GVO ist der Hersteller alle Werkstätten über Serienfehler zu unterrichten, Rep. Unterlagen zur Verfügung zu stellen, etc.
dieses wird von manchen Herstellern vergessen.
und dann hatte der Hersteller keine Gelegenheit rechtzeitig auf nicht sichheitsrelevante Fehler zu reagieren und nachzubessern.da du ihm das Auto vorenthalten hast.
ATU und Bosch haben eine eigene Rückversicherung (ev. auch andere) die dann an stelle des Herstellers einspringen, und dich deshalb nicht belasten und schlagen sich Versicherung und Hersteller.
und Kulanz gibt es nach Besuch einer freien Werkstatt sowieso nicht.
guckst du z.B.
http://www.meinewerkstatt.de/index.php4?pv_page=B-B4-B4_4-B4_4_4&page=1&PHPSESSID=3b9f25cbaee2af323e30be21a14eb790
der beste Weg ist alle Verschleißsachen, u.Ä. in der freien machen lassen, und den Kundendienst (nicht Inspektion, umfasst z.B. keine Scheibenwasserkontrolle, Scheibenwischerkontrolle, Türbandschmierung, etc.) z.B. mit selbst mitgebrachtem Öl in der Vertragswerkstatt erledigen zu lassen.
dann hatten die Gelegenheit das Auto zu sehen und Nachbesserungen vorzunehmen, ..., und du bekommst den Wartungsheftstempel. (die Vertragswerkstatt ist dann zwar etwas pissed, but who cares)
P.S. ein Bekannter von mir hat auch ein Ducato Wohnmobil, der hat schon alles dran gehabt, von Rostbildung am Zylinderkopf mit stehendem Wasser unter Plastikabdeckung defekten Injectoren, die lt. Fiat nicht gewechselt werden dürfen, .... schau mal in die einschlägigen Foren.