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Inspektion ! / Garantie ?

Verfasst: Mittwoch 9. Juli 2008, 15:34
von Yellowbug
Wer von Euch weiß Bescheid ?

Muss ich innerhalb der ersten beiden Jahre nach Erstzulassung meine Inspektion in einer Händler-Vertragswerkstatt durchführen lassen (also Beetle bei VW, Ducato bei Fiat usw) oder kann ich evtl. auch auf eine durchaus preiswertere "Freie" aber anerkannte Werkstatt zurückgreifen ?

Bin mal gespannt, wer sachdienliche (und auch noch richtige) Hinweise geben kann !

:mrgreen: :D

Wo kann man das dann evtl. nachlesen (evtl. mit den entsprechenden §en) ???

Verfasst: Mittwoch 9. Juli 2008, 16:56
von hasibaer
Gemäß der gültigen Gesetze (GVO)kann Ihre Hersteller-Garantie nicht erlöschen, falls Sie die Inspektionen oder Checks bei einer freien Werkstatt durchführen lassen.



aber wie immer bei solchen Sachen gibt es Fußangeln:

gesetzlich vorgeschrieben ist nur eine Gewährleistung, keine Garantie.
gibt ein Hersteller Garantie, so ist dieses eine freiwillige Leistung, die er an Bedingungen knüpfen kann, z.B. Inspektion in einer Vertragswerkstatt.
oder auch die Garantieverlängerung gilt nur bei Besuch der Vertragswerkstatt.

gemäß o.g. GVO ist der Hersteller alle Werkstätten über Serienfehler zu unterrichten, Rep. Unterlagen zur Verfügung zu stellen, etc.
dieses wird von manchen Herstellern vergessen.
und dann hatte der Hersteller keine Gelegenheit rechtzeitig auf nicht sichheitsrelevante Fehler zu reagieren und nachzubessern.da du ihm das Auto vorenthalten hast.
ATU und Bosch haben eine eigene Rückversicherung (ev. auch andere) die dann an stelle des Herstellers einspringen, und dich deshalb nicht belasten und schlagen sich Versicherung und Hersteller.

und Kulanz gibt es nach Besuch einer freien Werkstatt sowieso nicht.

guckst du z.B.

http://www.meinewerkstatt.de/index.php4?pv_page=B-B4-B4_4-B4_4_4&page=1&PHPSESSID=3b9f25cbaee2af323e30be21a14eb790

der beste Weg ist alle Verschleißsachen, u.Ä. in der freien machen lassen, und den Kundendienst (nicht Inspektion, umfasst z.B. keine Scheibenwasserkontrolle, Scheibenwischerkontrolle, Türbandschmierung, etc.) z.B. mit selbst mitgebrachtem Öl in der Vertragswerkstatt erledigen zu lassen.
dann hatten die Gelegenheit das Auto zu sehen und Nachbesserungen vorzunehmen, ..., und du bekommst den Wartungsheftstempel. (die Vertragswerkstatt ist dann zwar etwas pissed, but who cares)


P.S. ein Bekannter von mir hat auch ein Ducato Wohnmobil, der hat schon alles dran gehabt, von Rostbildung am Zylinderkopf mit stehendem Wasser unter Plastikabdeckung defekten Injectoren, die lt. Fiat nicht gewechselt werden dürfen, .... schau mal in die einschlägigen Foren.

Verfasst: Mittwoch 9. Juli 2008, 17:39
von Yellowbug
Danke Dir Hasi.
In den einschlägigen Foren bin ich unterwegs.
Mein WoMo ist ein Ducato 244, also bis Baujahr 2005/2006.

Mein anderer Ducato (Erstzul. 30.6.08) ist der 250, also ab Baujahr 2006, das neue Modell. Mit dem werde ich jetzt öfter zur Inspektion / Kundendienst zum Fiat Händler müssen.

Intervall alle 45000 km und Zahnriemen alle 180000 km.

Danke also schon mal für die Info´s !

@Uwe

Verfasst: Donnerstag 10. Juli 2008, 10:58
von Highlander
...wäre der Beitrag nicht eher was für das Technik-Forum?

Re: @Uwe

Verfasst: Donnerstag 10. Juli 2008, 11:56
von Yellowbug
Highlander hat geschrieben:...wäre der Beitrag nicht eher was für das Technik-Forum?


Für mich eigentlich weniger, da ich es weder der Cabrio noch der Limo Rubrik zuordnen kann. Für mich war es eher eine generelle Frage und hier dann speziell für meinen Ducato.

Mir ging es lediglich um einen Wissensaustausch. Vielleicht möchtest Du aber auch für solche Fälle ein eigenes Rechtsforum einrichten. Wenn die Inspektion in der falschen Werkstatt gemacht wird und somit der Neuwagen-Garantieanspruch erlischt, wird es nämlich zu einem Rechtsproblem.

Aber wenn Du meinst, kannst Du ihn natürlich gerne verschieben.