Moin,
wie ihr im Fußballforum lesen konntet war ich am letzten Wochenende in Wien um den ältesten noch bespielten Platz Österreichs und den dort ansässigen Sportklub und seine Fans zu besuchen.
Der Hinflug am Mittwoch klappte ja noch wunderbar und auch der Aufenthalt in Wien war wunderschön. Nur - wie es so ist - mit dem Rückflug gabs Probleme. Air Berlin konnte/wollte mich am Sonntag nicht zurück nach Hamburg (bzw. meine Freunde nach Düsseldorf) bringen.
Aus dem Grunde und weil wir jeweils am Montag Termine hatte, haben wir Tickets vom Unternehmen Zukunft (bzw. der ÖBB) erwerben müßen (Kostenpunkt jeweil knapp 180 Euronen).
Um dieses Geld - oder wenigstens einen Teil - wiederzubekommen, suche ich jetzt Musterschreiben.
Bzw. anders gefragt: Wie verhalte ich mich jetzt am schlauesten um wenigstens einen Teil wiederzusehen? Was kann ich überhaupt einfordern (ohne unbedingt klagen zu müssen)?
Die Bahnfahrten waren übrigens nicht gerade lustig, wir waren alle drei rund 13 Stunden (statt 80 Minuten mit den Fliegern) unterwegs: Bei mir hat kruz vor Hamburg ein brennender LKW die Signalleitungen zerstört, sodass man für die Strecke Harburg - Hauptbahnhof eine Stunde brauchte. Die Rheinländer hats noch ärger erwischt: In Brühl hat sich einer vor den Zug geworfen, so dass die dann von Brühl mit dem Bus nach Köln mußten und dann zu ihren Auto am Flughafen Düdorf die S-Bahn nehmen konnten.
Ihr könnt Euch vorstellen wie angefressen wir alle waren...
Gruß
Torge Gluecksbear
Suche Musterschreiben wegen Flugausfalls
naja, für das vor den Zug werfen kann Air Berlin nix.
Vulkanasche das ist höhere Gewalt.
wenn Dir Air Berlin nicht den Transportvertrag gekündigt hat, könntest du 50% des Ersatztickets wiederbekommen, oder den Air Berlin Ticketpreis.
alle zusatzgebühren, Sicherheit, Kerosinzuschlag, ... unabhängig davon sowieso.
Vulkanasche das ist höhere Gewalt.
wenn Dir Air Berlin nicht den Transportvertrag gekündigt hat, könntest du 50% des Ersatztickets wiederbekommen, oder den Air Berlin Ticketpreis.
alle zusatzgebühren, Sicherheit, Kerosinzuschlag, ... unabhängig davon sowieso.
Die Kosten für die Bahn wird Dir keiner ersetzen.
Das Flugticket wird meines Erachtens nach ersetzt.
Wenn es da eine Diff. geben sollte, ist das eher Dein Problem...
Das Flugticket wird meines Erachtens nach ersetzt.
Wenn es da eine Diff. geben sollte, ist das eher Dein Problem...
Dies ist nichts für RTL, ZDF und Premiere,
ist nicht für die Sponsoren oder die Funktionäre,
nicht für Medienmogule und Öl-Milliardäre,
das hier ist für uns, für euch, für alle!
ist nicht für die Sponsoren oder die Funktionäre,
nicht für Medienmogule und Öl-Milliardäre,
das hier ist für uns, für euch, für alle!
8ung: 7 Tagesfrist!!
zur sicherheit ein formloses Schreiben an: u.g. Mailadr. und
Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG
Saatwinkler Damm 42-43
D-13627 Berlin
Telefon: 01805 - 737 800 (0,14 €/min) 24h*
Telefax: +49 (0)30 41 02 10 03
Wichtige Hotlines
• Air Berlin-Hotline: 00800/57 37 8000
Die normale Hotline behält den Kerosinzuschlag ein (wie sie auch die Meilen nicht rausrückt), der Kundenservice (kundenservice@airberlin.com) erstattet den Kerosinzuschlag (und schreibt die Meilen gut).
Der Kundenservice hingegen (kundenservice@airberlin.com, Telefon: +49 30 34 34 19 19, also eine offiziell kostenfreie Telefonnummer (wenn man sie auch auf airberlin.com irgendwie nicht mehr findet...)) ist sehr entgegenkommend.
Aschewolke:
Airberlin:
- per E-Mail an serviceteam@airberlin.com
- per Fax an +49 (0)30-4102 1003
----
Urteil zu: Flug Ausfall Ersatzflug
Auch so genannte "Billigflieger" sind verpflichtet, ihre Passagiere bei witterungsbedingtem Ausfall eines Fluges (hier wegen Schneefalls) mit einem Bus zu einem Ausweichflughafen zu verbringen, von wo aus ein Ersatzflug möglich ist. Werden die Reisekunden ohne weitere Unterstützungs- und Hilfeleistungen einfach an dem gesperrten Flughafen stehen gelassen und wird ihnen lediglich ein mehrere Tage später stattfindender Ersatzflug angeboten, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, die Kosten einer Hotelübernachtung und eines von den Passagieren am darauf folgenden Tag bei einer anderen Fluglinie angetretenen Ersatzfluges zu erstatten.
Urteil des OLG Koblenz vom 29.03.2006
1 U 983/05
OLGR Koblenz 2006, 485
---
In immer mehr Ländern Nordeuropas wird derzeit der Flugraum wegen Gefährdungen durch Vulkanasche aus dem Vulkan unter dem Eyjafjalla-Gletscher auf Island gesperrt. Die Konsequenz ist die Annullierung von Flügen.
Davon betroffene Flugpassagiere haben durch die Fluggastrechte-Verordnung der EU weitgehende Rechte, erinnert der VKI.
Im Fall der Streichung von Flügen können die Passagiere
* wahlweise die Erstattung des Flugpreises binnen 7 Tagen oder
* anderweitige Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt verlangen.
Weiters stehen dem Passagier folgende Betreuungsleistungen zu:
* Verpflegung
* Hotelunterbringung
* zwei unentgeltliche Telefonate, Faxe oder E-Mails
Dagegen steht – soweit der Ausfall des Fluges auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, also in diesem Fall eben die Vulkanasche in der Luft, die zur Schließung des Flugraumes führt – keine weitere Ausgleichsleistung zu, so der VKI.
zur sicherheit ein formloses Schreiben an: u.g. Mailadr. und
Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG
Saatwinkler Damm 42-43
D-13627 Berlin
Telefon: 01805 - 737 800 (0,14 €/min) 24h*
Telefax: +49 (0)30 41 02 10 03
Wichtige Hotlines
• Air Berlin-Hotline: 00800/57 37 8000
Die normale Hotline behält den Kerosinzuschlag ein (wie sie auch die Meilen nicht rausrückt), der Kundenservice (kundenservice@airberlin.com) erstattet den Kerosinzuschlag (und schreibt die Meilen gut).
Der Kundenservice hingegen (kundenservice@airberlin.com, Telefon: +49 30 34 34 19 19, also eine offiziell kostenfreie Telefonnummer (wenn man sie auch auf airberlin.com irgendwie nicht mehr findet...)) ist sehr entgegenkommend.
Aschewolke:
Airberlin:
- per E-Mail an serviceteam@airberlin.com
- per Fax an +49 (0)30-4102 1003
----
Urteil zu: Flug Ausfall Ersatzflug
Auch so genannte "Billigflieger" sind verpflichtet, ihre Passagiere bei witterungsbedingtem Ausfall eines Fluges (hier wegen Schneefalls) mit einem Bus zu einem Ausweichflughafen zu verbringen, von wo aus ein Ersatzflug möglich ist. Werden die Reisekunden ohne weitere Unterstützungs- und Hilfeleistungen einfach an dem gesperrten Flughafen stehen gelassen und wird ihnen lediglich ein mehrere Tage später stattfindender Ersatzflug angeboten, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, die Kosten einer Hotelübernachtung und eines von den Passagieren am darauf folgenden Tag bei einer anderen Fluglinie angetretenen Ersatzfluges zu erstatten.
Urteil des OLG Koblenz vom 29.03.2006
1 U 983/05
OLGR Koblenz 2006, 485
---
In immer mehr Ländern Nordeuropas wird derzeit der Flugraum wegen Gefährdungen durch Vulkanasche aus dem Vulkan unter dem Eyjafjalla-Gletscher auf Island gesperrt. Die Konsequenz ist die Annullierung von Flügen.
Davon betroffene Flugpassagiere haben durch die Fluggastrechte-Verordnung der EU weitgehende Rechte, erinnert der VKI.
Im Fall der Streichung von Flügen können die Passagiere
* wahlweise die Erstattung des Flugpreises binnen 7 Tagen oder
* anderweitige Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt verlangen.
Weiters stehen dem Passagier folgende Betreuungsleistungen zu:
* Verpflegung
* Hotelunterbringung
* zwei unentgeltliche Telefonate, Faxe oder E-Mails
Dagegen steht – soweit der Ausfall des Fluges auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, also in diesem Fall eben die Vulkanasche in der Luft, die zur Schließung des Flugraumes führt – keine weitere Ausgleichsleistung zu, so der VKI.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste