beim stöbern im forum ist mir bei den deutschen kollegen was aufgefallen. nun möchte ich wissen ob das bei uns auch legal ist?!
Laubfrosch hat geschrieben:Also ich halte von Fahren mit vollem Abblendlicht bei Tage und guter Sich nicht viel, da man hiermit den Motorradfahrern ihren Sichtnachteilsausgleich durch (hierbei vorgeschriebenes Lichtfahren) wieder wegnimmt.
Allerdings habe ich es mir schon länger angewöhnt mit Standlicht und Nebelscheinwerfern (NICHT NEBELSCHLUSSLEUCHTE!!!!!) zu fahren, da diese änlich positionierts sind wie Tagfahrlicht und ich mir somit diese Investition gespart habe.
Der erwünschte Effekt des gesehen werdens ist auch hier noch ausreichend vorhanden (Eigensichtverbesserung gibt es Tagsüber sowieso in beiden Varianten nicht) aber der Unterschied zu einem Motorrad ist noch vernehmbar.
Beim Beetle ist dieses übrigens legal, da die Entfernung der Scheinwerferlichtkegelaustrittskante innerhalb des zulässigen Maasses zur Fahrzeugaussenseite liegt um die Standlichter als Umrissleuchten zu verwenden.
kann ich in der CH auch am tag mit standlicht + nebellampen am beetle rumfahren ohne dass ich ne busse krieg? wenn ja... was mach ich mit einem übereifrigen beamten der meint das sei nicht ordnungsgemäss?
ich hab versucht mich durch die "Schweizer Gesetzestexte" unter www.gesetze.ch durchzukämpfen... hab aber leider nichts gescheites gefunden.
wär super wenn jemand ne klare ansage machen könnte

gruss