Nebellampen als Tagfahrleuchten verwenden?

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VanDeRing
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Nebellampen als Tagfahrleuchten verwenden?

Beitragvon VanDeRing » Samstag 17. September 2005, 17:22

Hi,

beim stöbern im forum ist mir bei den deutschen kollegen was aufgefallen. nun möchte ich wissen ob das bei uns auch legal ist?!

Laubfrosch hat geschrieben:Also ich halte von Fahren mit vollem Abblendlicht bei Tage und guter Sich nicht viel, da man hiermit den Motorradfahrern ihren Sichtnachteilsausgleich durch (hierbei vorgeschriebenes Lichtfahren) wieder wegnimmt.

Allerdings habe ich es mir schon länger angewöhnt mit Standlicht und Nebelscheinwerfern (NICHT NEBELSCHLUSSLEUCHTE!!!!!) zu fahren, da diese änlich positionierts sind wie Tagfahrlicht und ich mir somit diese Investition gespart habe.

Der erwünschte Effekt des gesehen werdens ist auch hier noch ausreichend vorhanden (Eigensichtverbesserung gibt es Tagsüber sowieso in beiden Varianten nicht) aber der Unterschied zu einem Motorrad ist noch vernehmbar.

Beim Beetle ist dieses übrigens legal, da die Entfernung der Scheinwerferlichtkegelaustrittskante innerhalb des zulässigen Maasses zur Fahrzeugaussenseite liegt um die Standlichter als Umrissleuchten zu verwenden.


kann ich in der CH auch am tag mit standlicht + nebellampen am beetle rumfahren ohne dass ich ne busse krieg? wenn ja... was mach ich mit einem übereifrigen beamten der meint das sei nicht ordnungsgemäss?

ich hab versucht mich durch die "Schweizer Gesetzestexte" unter www.gesetze.ch durchzukämpfen... hab aber leider nichts gescheites gefunden.

wär super wenn jemand ne klare ansage machen könnte :)

gruss

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Bug-Boy
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Beitragvon Bug-Boy » Donnerstag 22. September 2005, 11:05

Hallöle.... :D
ne das ist nicht erlaubt und wird mit sFr. 40.00 gebüsst. Der Grund ist wohl, dass du mit den Nebelscheinwerfern andere blendest oder unnötig ablenkst. Beim Beetle bleiben nun mal die grossen Hauptlampen eben die Hauptlampen und somit sind diese nicht nur mit Standlicht zu fahren...
Wenn du natürlich ein Rendez-vous mit unserer Polizei haben willst, so kannst du dies hiermit provozieren ;) :roll:
:idea: All das findest du im SVG, Art. 32, Abs 1 sowie VTS, Art. 76, Abs. 1, :idea: dort wird auch beschrieben, dass der obere Rand der Leuchtfläche der Nebelleuchten nicht über jenem der Abblendlichter liegen darf.
Grussie Silvia
MEIN BUG - DEIN BUG :)

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Beitragvon VanDeRing » Donnerstag 22. September 2005, 11:26

laut http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_01/a32.html ist
SVG Art. 32, Abs. 1:
Die Geschwindigkeit ist stets den Umständen anzupassen, namentlich den Besonderheiten von Fahrzeug und Ladung, sowie den Strassen—, Verkehrs- und Sichtverhältnissen. Wo das Fahrzeug den Verkehr stören könnte, ist langsam zu fahren und nötigenfalls anzuhalten, namentlich vor unübersichtlichen Stellen, vor nicht frei überblickbaren Strassenverzweigungen sowie vor Bahnübergängen.


ähm.... :roll:

aber der hinweis zu VTS ist sehr interessant... mal sehn ob man da nicht die beetle-nebellampen als tagfahrleuchten durchkriegt ;)
muss mal die anforderungen lesen...

immerhin sind tagfahrleuchten legal :)


edit:
VTS Art. 76, Abs. 5:
Die Anforderungen an Tagfahrlichter richten sich nach dem ECE-Reglement Nr. 87, die Anforderungen an den Anbau nach dem ECE-Reglement Nr. 48.4

weiss jemand wo man ECE-Reglement Nr. 87 und 48.4 findet?
Zuletzt geändert von VanDeRing am Donnerstag 22. September 2005, 11:41, insgesamt 2-mal geändert.

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Beitragvon Bug-Boy » Donnerstag 22. September 2005, 14:46

Ja stimmt, habe mich verblättert :oops: :oops: ...es wäre der Art. 41 SVG oder eben der Art. 31/32 in der VRV....Pardon...aber ich finde: verboten ist verboten... :twisted:
MEIN BUG - DEIN BUG :)

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Beitragvon VanDeRing » Donnerstag 22. September 2005, 14:59

je nachdem was in diesem ece-reglement steht ist es eben doch legal ;)

aber hab ein ece-reglement nr 87 oder 48.4 leider immernoch nicht gefunden, aber wie es aussieht sind das europäische normen welche bei uns angenommen wurden.... dann liegt es sehr nahe dass wenn dies in D erlaubt ist auch in CH möglich ist...

klar... jetzt kommts erstmal drauf an was in diesem ece dings steht.

edit:
ECE laut wikipedia.de
die englische Bezeichnung der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen, siehe Economic Commission for Europe
Zuletzt geändert von VanDeRing am Donnerstag 22. September 2005, 15:00, insgesamt 2-mal geändert.

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Beitragvon Laubfrosch » Freitag 23. September 2005, 18:12

Hallöchen,

nachdem ich das hier alles losgetreten habe muss ich leider selber etwas zurückrudern.

Ich bin da selber einer Fehlinfo des Fahrlehrerverbandes aufgesessen.

Es ist zwar (in D) erlaubt die Nebelschlussleuchten alleine mit dem Standlicht und nicht mit Abblendlicht zu benutzen, ABER NUR bei schlechter Sichtweise.

D.h. bei Sauwetter (Regen Nebel etc.) wo ich die Nebelscheinwerfer einschalten darf, darf ich gleichzeitig von Abblendlicht auf Standlicht reduzieren, da dieses aufgrund der Position beim Beetle dann nicht mehr als Standlicht, sodern als Begrenzungsleuchte anzusehen ist. Bei anderen Autos geht auch das nicht, weil da der Abstand zwischen der Lichtaustrittskante und der Fahrzeugaussenkante zu groß ist.

Bei Tag und guten Beingungen und somit Wegfall der Nebelscheinwerfervorraussetzung ist es aber nicht erlaubt.

Das ist jetzt auch noch nur 99% da die entsprechenden Vorschriften sehr vage geschrieben sind und ich den dazugehörigen Kommentar noch nicht habe, ich bleibe aber dran.

Schwachsinn ist es trotzdem, da sich die Nebellampen ordnungsgemäß angebracht und eingestellt nur marginär von den Tagfahrlichtern unterscheiden und niemanden blenden können!
Immer mindestens eine Handbreit zwischen New Beetle und Planke, wünscht der ehemalige Laubfrosch

PS: Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!

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Beitragvon VanDeRing » Freitag 23. September 2005, 18:31

:cry:

schade, wär super gewesen wenn das geklappt hätte...

klar isses schwachsinn, aber eben... s'gibt noch so unendlich andere schwachsinnige entscheide / annahmen / besserwissungen etc... die welt ist voller... *g*

naja, wär schön gewesen...


vielleicht wird es ja mal ein fahrzeug geben dass nebellampen und tagfahrleuchten in einem hat :)

denn tagsüber mit abblendlicht zu fahren find ich zwar von der verkehrssicherheit sehr gut, aber tagfahrleuchten haben grosse vorteile gegenüber abblendlichtern... und mir persönlich gefallen tagfahrleuchten einiges besser...

aber danke für deine aufklärung :)

gruss

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Beitragvon beetle24 » Sonntag 23. Oktober 2005, 16:07

Laubfrosch hat geschrieben:Das ist jetzt auch noch nur 99% da die entsprechenden Vorschriften sehr vage geschrieben sind und ich den dazugehörigen Kommentar noch nicht habe, ich bleibe aber dran.


Hi Stefan...

.. ich meine das die StVO sehr genau beschreibt:

"§17 Beleuchtung

(1) ...
(2) ...
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt
."

Ich meine, dass NSW generell untauglich sind für eine Taglichterkennung, da sie naturgemäss nur auf wenige Meter vor dem Fahrzeug ausgerichtet sind und daher wenig nach vorne abstrahlen - genau wie die DE-Scheinwerfer, die wenig Streulicht aufweisen und eine scharfe Hell-Dunkelgrenze haben. Tagesfahrlicht soll ja gerade nicht gerichtet arbeiten, sondern ein weiches möglich ungerichtetes Licht mit guter seitlicher Erkennbarkeit aber ohne Blendung abgeben. das lässt sich mit den normalen Serien-Scheinwerfern nicht erreichen.

Deshalb sind Tagfahrleuchten speziell konstriert nach dem Motto: Nicht die Strasse soll optimal ausgeleuchtet werden, sondern die Leuchte soll weithin gut erkannt werden. :)
Schöne Grüße von
Manfred ( beetle24)

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Beitragvon Laubfrosch » Sonntag 23. Oktober 2005, 21:34

beetle24 hat geschrieben:Hi Stefan...
.. ich meine das die StVO sehr genau beschreibt:


Das ist im Prinzip richtig, jedoch weisst DU doch auch dass so manche Verordnung, nach Studium der entsprechenden Gerichtskomentare in etwas anderem Licht.

beetle24 hat geschrieben:Ich meine, dass NSW generell untauglich sind für eine Taglichterkennung, da sie naturgemäss nur auf wenige Meter vor dem Fahrzeug ausgerichtet sind und daher wenig nach vorne abstrahlen - genau wie die DE-Scheinwerfer, die wenig Streulicht aufweisen und eine scharfe Hell-Dunkelgrenze haben.


Das ist prinzipiell richtig, jedoch dürften wenn das so ausschliesslich wäre auch keine DE-Scheinwerfer als Hauptscheinwerfer und prinzipiell keine Hauptscheinwerfer als Tagfahrlicht eingesetzt werden. Dies ist jedoch beides der Fall, bei den DE-Scheinwerfern liegt es dann zum Teil auch an der Ausrichtung.

beetle24 hat geschrieben:Deshalb sind Tagfahrleuchten speziell konstriert nach dem Motto: Nicht die Strasse soll optimal ausgeleuchtet werden, sondern die Leuchte soll weithin gut erkannt werden. :)


Dieses ist meiner Meinung nach aber speziell bei punktuell kleineren Leuchtkörpern (z.B. Nebel und DE) deutlich besser vorhanden als bei Hauptscheinwerfern, da sich hier das Auge durch einen kleineren Leuchtpunkt konzentriert angezogen fühlt!

Nichts desto trotz, werden wir hoffentlich nie skandinavische Verhältnisse bekommen, wo Dir die Herrschaften mit Weihnachtsbäumen vonn Fernstrahlhallogenscheinwerfern entgegen kommen, und Du danach erst mal blind bist!
Immer mindestens eine Handbreit zwischen New Beetle und Planke, wünscht der ehemalige Laubfrosch

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Beitragvon beetle24 » Montag 31. Oktober 2005, 12:16

Laubfrosch hat geschrieben:Das ist prinzipiell richtig, jedoch dürften wenn das so ausschliesslich wäre auch keine DE-Scheinwerfer als Hauptscheinwerfer und prinzipiell keine Hauptscheinwerfer als Tagfahrlicht eingesetzt werden. Dies ist jedoch beides der Fall


Hallo Stefan...

...Keine Frage: Man kann nun mal bei herkömmlicher Ausstattung Tagfahrlicht nur anwenden, wenn man dafür das serienmässige Fahrlicht am Tage verwendet :). Das bedeutet aber noch lange nicht, dass deshalb DE-Scheinwerfer ausdrücklich dafür geeignet sind, nur weil sie "zufällig" bei dem einen oder anderen Modell vorhanden sind.

Nach dem Motto: "Licht am Tage ist besser als nichts" - wird eben das verwendet, mit dem das Auto ab Werk ausgerüstet ist.

Zwischenlösungen mit "abgedimmtem Licht" haben sich nicht bewährt, weil sich das Signalbild (Farbtemperatur und Hellgkeit) im Verhältnis zur Leistungsreduzierung deutlich verschlechtert.

Es geht um etwas anderes: Zukünftig speziell für Taglichtfahrten besondere Leuchten einzusetzen, mit einem speziell auf die gute Erkennbarkeit am Tag abgestimmtem Signalbild bei zugleich kleinstem Leistungsbedarf. Damit wären auch die Argumente gegen TFL entkräftet: Unnötige Energieverschwendung und früher Verschleiß der Leuchtmittel.
Weitere Feinheiten wie ausreichendes Signalbild auch bei schräg seitlicher Ansicht (also keine ausgeprägte Lichtverteilungskurve) und gute Integrationsmöglichkeiten als Upgrade in älteren Fahrzeugen sowie Blendfreiheit sind ebenfalls wichtige Kriterien.

Daher gibt es jetzt (endlich) kleinbauende Tagfahrleuchten der 2. Generation, bei denen über Hundert Microreflektoren das gewünschte ungerichtete Signalbild erzeugen - auch als Upgrade für einige Volkswagen.

Bis dahin fahre ich weiterhin mit DE am Tage :)
Schöne Grüße von

Manfred ( beetle24)

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Beitragvon Blackeightball » Montag 31. Oktober 2005, 17:43

Für ein Tagesfahrlicht würden sich meiner Meinung nach
die ultrahellen LED´s eignen mit folgenden Eigenschaften
Als kreisrund um die Nebelschlampen angebracht .

Blau darum damit jeder erkennt das es sich um ein Auto handelt.

Led ultrahell blau 5mm 4500mcd 30°
*Sehr gleichmäßige Ausleuchtung innerhalb des Öffnungswinkels
*Scharfe Randbegrenzung

Farbe: Blau
Material: InGaN
Linsentyp: wasserklar
Durchmesser: 5mm
Intensität: min. 3500mcd, typ. 4000mcd, max. 4500mcd
Spannung: 3.3V typ.
Vorwärtsstrom: 30mA max.
Abstrahlwinkel: 30° +-5°
Wellenlänge: 670nm
Löttemperatur: 260° für 5 Sekunden
Vorwiderstände (Empfohlen)
5V: 75 ... 100 Ohm
9V: 360 ... 430 Ohm
12V: 430 ... 510 Ohm
13,8V (PKW): 470 ... 620 Ohm


Leider spielt der Tüv da nicht mit :cry:
Nebellampen selber blenden auf regennasser Straße und sind daher eher ungeeignet
und glaube ich sogar verboten .
Mit freundlicher New Beetle Lichthupe
Hans-Jürgen und Judith
Bild

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Beitragvon beetle24 » Montag 31. Oktober 2005, 21:00

HJinBlue hat geschrieben:Für ein Tagesfahrlicht würden sich meiner Meinung nach
die ultrahellen LED´s eignen mit folgenden Eigenschaften
Als kreisrund um die Nebelschlampen angebracht .

@HJ....


... roger :) .... LEDs sind eine reale Alternative für sowohl Nachrüstungen als auch für "designed" Leuchten...

... Sogar für das Fahrlicht gibt es schon reichlich Musterlösungen mit reinen LEDs (in weiss) integriert in Fahrzeugstudien :)

Ich denke, dass die vordere Fahrzeugbeleuchtung bereits an der Schwelle einer großen Revolution steht u.a. mit den beiden Varianten des Kurvenlichts, Tagfahrlicht und LED-Fahrlicht.
Schöne Grüße von

Manfred ( beetle24)


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