Kein VW Neuwagen Garantie mehr?

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Frodo
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Kein VW Neuwagen Garantie mehr?

Beitragvon Frodo » Samstag 23. August 2003, 09:56

Heute in unsere Lokalzeitung (PB) stand, daß VW kein Neuwagengarantie mehr anbietet in der BRD (in USA 4 Jahre). In der BRD gäbe es nur noch die Händler-Gewährleistung wie gesetzlich verlangt. Und wenn der Händler pleite macht (siehe neue VW Verträge), was dann? Und was ist mit der Händlerübergreifende Mobilitätsgarantie?
Neugierige wollen hier eine klare Stellungnahme von VW!

Snuttig, bist du werksgarantiert oder nur mit Händler-Gewährleistung?

Frodo,
deren nächstes Auto von einem Hersteller sein wird, der Garantie anbietet.

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Beitragvon silverbeetle.de » Samstag 23. August 2003, 14:19

In der Tat bietet Volkswagen nur noch die gesetzliche Sachmängelhaftung an. Diese sei - lt. Volkswagen - völlig ausreichend und biete denselben Schutz, wie die zuvor gängige Gewährleistung. In der Praxis sieht das wohl auch so aus, das der Käufer innerhalb von zwei Jahren sein neues Auto bei jedem VW-Partner kostenlos reparieren lassen kann, falls ein Sachmangel aufgetreten ist. Auch bei der Beweisumkehr nach 6 Monaten gibt's im Allgemeinen keine Schwierigkeiten.

Jedoch sollte man sich als Gewerbetreibender den Kaufvertrag besonders gut anschauen, da gegenüber Gewerbetreibenden die Sachmängelhaftung generell ausgeschlossen werden kann. Somit kann ein zum Beispiel bei einem Lebensmittelgeschäft gekaufter Golf keine Sachmängelhaftung durch VW - sondern nur durch den Verkäufer aufweisen.
Viele Grüße,
Thomas mit silverbeetle

Doch die alles, wat anders ess, stührt, die mem Strom schwemme, wie’t sich jehührt, für die Schwule Verbrecher sinn, Ausländer Aussatz sinn, bruchen wer, der se verführt.

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Beitragvon The_Beetledriver » Samstag 23. August 2003, 15:43

Wo kann man sehen welche Garantie der Wagen hat?

Wo wird es vermerkt?

Im Verkaufsgespräch war noch die Rede von einer Neuwagengarantie!
:P Ein Leben ohne Beetle ist möglich, aber doof :P

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Beitragvon DO-KM » Samstag 23. August 2003, 21:15

Geiz kann ziemlich blöd sein: Für ca. EUR 180,- kann man beim Kauf eines NB die Gewährleistung über VW auf 4! Jahre (ab dem 3. Jahr 10% Selbstbehalt) ausdehnen.

Hab ich natürlich genacht bei einer Jahresfahrleistung von ca. 40.000 km :-)

Das lohnt sich spätestens nach dem 1. LMM oder Fensterheber nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung.
Grüsse aus Kölle/Doatmunt

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Beitragvon The_Beetledriver » Samstag 23. August 2003, 21:56

Cool, da guck ich mal!

Denn beim Beetle geize ich nicht! :wink:
:P Ein Leben ohne Beetle ist möglich, aber doof :P

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Beitragvon silverbeetle.de » Samstag 23. August 2003, 22:39

@Kay

Dann les Dir mal das Kleingedruckte durch: ab 100.000 km zahlen die so gut wie nix mehr, und die teuren VW-Inspektionen werden auch zur Pflicht.
Viele Grüße,

Thomas mit silverbeetle



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Beitragvon DO-KM » Samstag 23. August 2003, 22:48

Die ''teuren'' Wartungsarbeiten sind imho so teuer nicht - die lasse ich sowieso regelmäßig machen: Bei ca. 1000 km beruflich in der Woche bin ich auf meinen Wagen (oder die Mobilitätsgarantie) zwingend angewiesen.

Darüberhinaus ist die sogenannte ''Neuwagen-Anschlussversicherung'' zeitbegrenzt: Im ''Kleindruckten'' findet sich kein Satz zu einer Begrenzung auf 100.000 km :!: - lediglich auf 10% resp. max. Eur 250,- Selbstbehalt.

btw. im April 2002 waren genau 184,50 fällig.
Zuletzt geändert von DO-KM am Samstag 23. August 2003, 23:39, insgesamt 4-mal geändert.
Grüsse aus Kölle/Doatmunt



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Beitragvon silverbeetle.de » Samstag 23. August 2003, 23:28

Dann les mal genauer im Kleingedruckten: In Gute-Fahrt wurde das Konzept mal genauer vorgestellt und da war von mindestens 50% Eigenanteil ab 100.000 km die Rede, der Eigenanteil stieg dabei mit zunehmender Kilometerleistung ...
Viele Grüße,

Thomas mit silverbeetle



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Beitragvon DO-KM » Samstag 23. August 2003, 23:33

Ich ziehe es vor im Kleingedruckten meines Vertrages zu lesen: Ich weiss ja nicht woher die ''Gute Fahrt'' ihre Anregungen bezieht.
Kleingedrucktes liegt hier vor mir: Nix ist mit 50% ab 100.000 oder einer anderen Progression:

Hugh :!:

Hier für die ungläubigen Thomasse unter uns:

V. (6) An jedem versicherten Schaden beteiligt sich der Versicherungsnehmer mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % des Schadens - mindestens jedoch 50,00 EURO, maximal 250,00 EURO je Schadensfall.

Quelle: Mat.-Nr. 12764 GVB 252/0 Stand 01/2002
(Das Kleingedruckte als Bestandteil des Vertrages)
Zuletzt geändert von DO-KM am Samstag 23. August 2003, 23:41, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitragvon DO-KM » Samstag 23. August 2003, 23:44

:P

*schlaumeiermodus an*

Vielleicht hätten Sie jemanden fragen sollen, der sich damit auskennt! :-)

*schlaumeiermodus aus*
Zuletzt geändert von DO-KM am Samstag 23. August 2003, 23:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Sorry, Kay, ...

Beitragvon silverbeetle.de » Sonntag 24. August 2003, 12:52

ich hatte den Beitrag in der Gute Fahrt nicht mehr 100%ig präsent, aber hier nun zur Klärung der Ausschnitt aus dem Artikel, der ein wenig das "Kleingedruckte" beschreibt:

Gute Fahrt 9/02, Seite 47 hat geschrieben:... Die Jahresprämie hängt unter anderem davon ab, ob sich das Auto noch in erster Hand befindet und bislang alle Wartungsdienste durch Partnerbetriebe erledigt wurden.
...
In jedem Fall sind alle fälligen Wartungsdienste bei Partnerbetrieben auszuführen, damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt.
...
Nun zu den Leistungen: Egal ob man sich nun für die Neuwagen-Anschlussgarantie oder die Gebrauchtwagen-Garantieversicherung entschieden hat. Man bekommt grundsätzlich bis zum sechsten Jahr und 150 000 Kilometer Laufleistung alle Reparaturen an elektrischen und mechanischen Teilen inclusive des Arbeitslohns erstattet - abzüglich einer Selbstbeteiligung von 10 Prozent pro Schadensfall, mindestens jedoch 50 Euro und maximal 250 Euro. Ausgeschlossen von einer Regulierung bleiben natürlich Verschleißreparaturen, wie Bremsbeläge und Auspuff sowie Schäden am Interieur und Exterieur. Ab einem Fahrzeugalter von 6 Jahren reduziert sich der Versicherungsumfang auf eine sogenannte Baugruppengarantie ...
Viele Grüße,

Thomas mit silverbeetle



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Beitragvon DO-KM » Sonntag 24. August 2003, 13:31

Auch diesen Teil hat die GF nicht ganz richtig verstanden: Erfolgt der Abschluß der Garantieverlängerung vor Ablauf von 6 Jahren nach Erstzulassung bzw. vor einer Laufleistung von 150.000 km sind alle elektrischen und mechanischen Bauteile versichert - erfolgt der Abschluß erst nach der genannten Grenze, sind nur noch zentrale Baugruppen (die sich in einer Liste finden) versichert.

Das bedeutet, dass innerhalb der ersten 4 Jahre nach EZ ALLE Defekte unabhängig von der Laufleistung bezahlt werden. Das ist mir 184,50 EUR wert. :-)

Das ganze ähnelt einer privaten Krankenversicherung: Deren Tarife richten sich auch nach den Eintrittsalter des Versicherten, nicht nach dessen Lebensalter.
Zuletzt geändert von DO-KM am Sonntag 24. August 2003, 13:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon silverbeetle.de » Sonntag 24. August 2003, 13:36

Aha, und ich hatte der Artikel so verstanden, dass die Garantieverlängerung - wie durchaus auch bei anderen Garantieversicherungen üblich - nur bis zu einer Gesamtlaufleistung von 150.000 km gilt :idea:

Und ob es sich rechnet, muss jeder selbst entscheiden, wenn VW den Luftmassenmesser als Verschleißteil deklariert oder der Fensterheber plötzlich zum Interieur zählt steht man halt auf dem Schlauch oder zückt seine Rechtschutzversicherungspolice.

Zumal die normalen Inspektionen bei VW ja auch nicht gerade billig sind.
Viele Grüße,

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Beitragvon DO-KM » Sonntag 24. August 2003, 13:43

Mist Parallel-Posting: s.o. in den ersten 4 Jahren wird immer alles ersetzt, wenn Vertrag spätestens bei Übergabe abgeschlossen wird - auch LMM + Festerheber.

Das Ganze lohnt sich imho nicht bei einer Jahresfahrleistung von 10.000 km oder weniger.
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Beitragvon DO-KM » Sonntag 24. August 2003, 19:00

Noch eine Ergänzung um Klarheit zu schaffen:
Die Versicherung gilt zunächst für 24 Monate, kann in Folge jeweils um 12 Monate verlängert werden

3./4. Jahr: alles wird gezahlt, Eigenanteil 10%, min. 50,- / max. 250,- EUR.

5. Jahr: alles wird gezahlt, wenn km-Stand am Anfang des 5. Jahres unter 150.000 km liegt, sonst nur zentrale Baugruppen; Eigenanteil wie oben

6. Jahr: analog zu 5. Jahr

ab 7. Jahr: nur noch zentrale Baugruppen

Zu den zentralen Baugruppen (immer versichert) zählen z.B. Lambdasonde!, Turbolader!, Klimaanlage! jedoch nicht Festerheber und Sensoren der Alarmanlage.
Zuletzt geändert von DO-KM am Sonntag 24. August 2003, 19:07, insgesamt 1-mal geändert.
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