Sachsen darf VW keine weiteren Beihilfen zahlen

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rote Zora
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Sachsen darf VW keine weiteren Beihilfen zahlen

Beitragvon rote Zora » Dienstag 30. September 2003, 13:05

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Sachsen dem Automobilhersteller Volkswagen keine weiteren Beihilfen für die Werke Mosel II und Chemnitz II zahlen darf. Sachsen und VW sind daher mit ihren Klagen gescheitert.
Volkswagen muss endgültig auf rund 123 Millionen Euro Subventionen verzichten. Der Wolfsburger Autobauer verlor am Dienstag in letzter Instanz den Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Richter entschieden, dass der Freistaat Sachsen und der Bund für die VW-Werke Mosel und Chemnitz keine weiteren staatlichen Gelder zahlen dürfen. Statt den geplanten 399 Millionen Euro könnten nur 276 Millionen Euro fließen. Die Richter bestätigten damit die Subventionssperre der EU- Kommission und wiesen die Revision ab. Folgen für das Finanzergebnis werde die Entscheidung nicht haben, hieß es aus Wolfsburg.

Volkswagen muss damit zum zweiten Mal innerhalb von zwei Wochen eine juristische Niederlage vor dem höchsten EU-Gericht einstecken. Mitte September hatte der Gerichtshof (EuGH) bereits eine VW-Klage gegen ein Rekord-Bußgeld der EU-Kommission abgewiesen. VW müsse 90 Millionen Euro Strafe wegen verbotener Marktabschottung zahlen, entschieden die Richter.

In dem jüngsten Prozess ging es um die sächsischen Auto-Werke Mosel und Chemnitz, die der Volkswagen-Konzern nach der deutschen Wiedervereinigung übernommen hatte, um auf dem Gelände neue Fahrzeugwerke zu bauen. Bund und Land förderten die Ansiedlung des Wolfsburger Autobauers mit staatlicher Hilfe. Die EU-Kommission genehmigte für die Umstrukturierung und zum Ausgleich der regionalen Nachteile 1996 aber nur Beihilfen in Höhe von 276 Millionen Euro. Den Restbetrag sah sie als nicht mit dem EU-Recht vereinbar an. Insgesamt investierte VW nach eigenen Angaben in die beiden Werke 1,8 Milliarden Euro.

VW reagiert gelassen

Die Bundesregierung hatte daraufhin - ebenso wie Sachsen und VW selbst - gegen die EU-Kommission geklagt. Ihr Argument lautete, die Beihilfe sei notwendig, um die wirtschaftlichen Nachteile in der sächsischen Autoregion auszugleichen, die als Folge der innerdeutschen Grenze entstanden seien. Das EU-Gericht erster Instanz wies diese Klagen 1999 als unbegründet zurück. Die Richter des EuGH stellten sich am Dienstag hinter dieses erste Urteil und stärkten der EU-Kommission den Rücken. Die drei miteinander verbundenen Klagen wurden abgewiesen.

VW reagierte gelassen auf die Entscheidung, zumal sich die Niederlage in dem rechtsstreit abgezeichnet hatte. Ein Sprecher sagte, das Unteil werde weder Folgen im Finanzergebnis haben noch Konsequenzen für den Standort Sachsen nach sich ziehen. Mit der Milliarden-Investition habe VW in den beiden Werken 6900 Arbeitsplätze geschaffen. Weitere rund 30 000 seien indirekt in den Bereichen Service, Handel und bei Zulieferern entstanden. Die VW Sachsen GmbH habe sich mit einem Umsatz von 4,3 Milliarden Euro zu den umsatzstärksten Unternehmen des Freistaats entwickelt. (Aktenzeichen: C-57/00, C-61/00 und C-301/96)



Quelle: rp-online
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Sylvia


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