Konsequenz für VW-Gesetz

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rote Zora
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Konsequenz für VW-Gesetz

Beitragvon rote Zora » Mittwoch 14. Mai 2003, 09:16

In ihrem Vorgehen gegen das deutsche Volkswagen-Gesetz hat die EU-Kommission höchstrichterliche Rückendeckung erhalten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippte am Dienstag in einem spanischen und einem britischen Fall ähnlich gelagerte staatliche Sonderrechte in Unternehmen. Ein Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein sagte, die Behörde sei künftig "besser in der Lage, unbegründete Einschränkungen des freien Kapitalverkehrs in den Mitgliedstaaten zu verfolgen."
In ihrem Urteil verwarfen die Richter Regelungen zur Sicherung des Staatseinflusses bei privatisierten Unternehmen wie Telefonica und die Flughafengesellschaft British Airport Authority (BAA) (Aktenzeichen: C-463/00 und C-98/01). Bereits im vergangen Juli hatten die Luxemburger Richter entschieden, dass so genannte Goldene Aktien nur in bei "zwingenden Gründen des Allgemeininteresses" erlaubt sind.

Ins Visier der EU-Kommission ist auch das Volkswagen-Gesetz aus dem Jahre 1960 geraten, das dem Land Niedersachsen eine dominierende Stellung bei dem Autokonzern sichert. Zwar mochte der Kommissionssprecher aus dem britisch-spanischen Urteil keine direkten Schlüsse für VW ziehen. Er wies allerdings auf Gemeinsamkeiten mit dem Fall der britischen BAA hin.

Die EU-Kommission hatte das VW-Verfahren Mitte März eröffnet und der Bundesregierung ihre Bedenken mitgeteilt. Nach einer Fristverlängerung hat Berlin nun bis Mitte Juni Zeit, um die Brüsseler Vorbehalte zu entkräften. (sche.)



Quelle: berlinonline.de
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rote Zora
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Beitragvon rote Zora » Mittwoch 14. Mai 2003, 09:18

EU-Gericht verbietet weitere Goldene Aktien


Spanien und Großbritannien müssen Schutz vor feindlichen Übernahmen abschaffen/Niedersachsen verteidigt VW-Gesetz

Berlin (fw). Die Bundesregierung gerät beim Volkswagen-Gesetz immer mehr unter Druck. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Bestimmungen Großbritanniens und Spaniens über „Goldene Aktien“ gekippt, die Unternehmen vor feindlichen Übernahmen schützen. Das Gericht entschied am Dienstag, dass die Vorschriften den freien Kapitalverkehr im Binnenmarkt behinderten. Die EU-Kommission hatte im März bereits ein Verfahren gegen Deutschland wegen des Gesetzes eingeleitet.

Mit der neuen Entscheidung des EuGH kann die Kommission nun verstärkt Druck auf die Bundesregierung ausüben. „Wir werden die neuen Erkenntnisse natürlich in unsere Beurteilung mit einbeziehen“, sagte der Sprecher von Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein am Dienstag dem Tagesspiegel. Der Ministerpräsident von Niedersachsen, Christian Wulff (CDU), sieht in dem Urteil jedoch keine Relevanz für das VW-Gesetz: „Das VW-Gesetz ist kein Fall von Goldenen Aktien“, sagte er dem Tagesspiegel. „Die Stimmrechtsbeschränkungen gelten für jeden, egal ob staatlich oder privat“, sagte er. Ein anderer Fall müsse auch anders behandelt werden.

Das VW-Gesetz (siehe Lexikon) stört die Kommission schon lange: Es beschränkt die Stimmrechte im Aufsichtsrat auf höchstens 20 Prozent, mit einer Sperrminorität von ebenfalls 20 Prozent. So hat das Land Niedersachsen mit seinem 18-prozentigen Anteil praktisch ein Veto-Recht gegen feindliche Übernahmen. Der Kommissionssprecher wies darauf hin, dass die aktuelle EuGH-Entscheidung bei der britischen Regelung besonders relevant für das VW-Gesetz sei, da es sich hier um einen ähnlichen Fall handele.

Sie schützt die internationalen Flughäfen des Königreichs vor Übernahmen. Die britische Regierung ist im Besitz einer Sonderaktie, die ihr ein Veto beim Verkauf von Anteilen einräumt. In Spanien erlaubt eine Sonderregelung der Regierung ein Vetorecht bei Anteilsverkäufen von Öl-, Energie- und Telekommunikationskonzernen.

In beiden Fällen behinderten diese Goldenen Aktien den freien Kapitalverkehr zwischen EU-Mitgliedsstaaten, erklärte jetzt der EuGH. Die Regelungen seien zudem nicht mit dem EU-Recht zu rechtfertigen, das Regierungen beispielsweise zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit eine besondere Stellung bei Firmen einräume. Die Sonderstimmrechte dienen Regierungen insbesondere dazu, unerwünschte Übernahmen der betroffenen Firmen zu verhindern. In drei Urteilen zu Portugal, Frankreich und Belgien hatte der EuGH im Juni 2002 verlangt, dass hinter dem staatlichen Einfluss „ein allgemeines berechtigtes Interesse“ stehen müsse. Bis zum 20. Juni muss die Bundesregierung mit der EU-Kommission eine Einigung erzielen und deswegen Teile des VW-Gesetzes ändern – sonst droht ihr auch eine Klage vor dem EuGH.

Niedersachsens Ministerpräsident Wulff beharrte am Dienstag jedoch auf seiner Position. „Die Stimmrechtsbeschränkung hat sich bewährt und zu einer breiten Streuung der VW-Aktie geführt“, sagte er. Die Stellungnahme an die Kommission werde klarstellen, dass das VW-Gesetz den freien Kapitalverkehr nicht behindere.



Quelle: tagesspiegel.de
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Beitragvon rote Zora » Mittwoch 13. Oktober 2004, 11:57

VW-Gesetz: EU will Deutschland verklagen


Die EU-Kommission will Deutschland wegen des so genannten VW-Gesetzes vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Das beschloss die Behörde in Brüssel. So hieß es aus Kommissionskreisen.
Das Gesetz, das Volkswagen praktisch vor einer feindlichen Übernahme schützt, ist bei der EU-Kommission schon seit längerem in der Kritik. Sie sieht darin eine Behinderung des freien Kapitalverkehrs. Wie die niedersächsische Landesregierung und Volkswagen ist dagegen auch Berlin der Ansicht, dass das Gesetz im Einklang mit EU-Recht steht. Das Gesetz gibt vor, dass kein Aktionär mehr als 20 Prozent der Stimmen geltend machen kann, selbst wenn er mehr Anteile besitzt.





Quelle: rp-online
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Beitragvon rote Zora » Mittwoch 20. Oktober 2004, 08:13

Wulff akzeptiert das Recht des Stärkeren


Im Streit um das so genannte VW-Gesetz hat Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff Kompromissbereitschaft signalisiert. Er machte jedoch klar, dass er sich damit lediglich der Druck aus Brüssel beugen würde.


"Möglicherweise lassen sich jetzt noch bestehende Bedenken auch durch nationale Gesetzgebung ausräumen", sagte Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) nach Angaben der "Netzeitung" vom Dienstag. "Vielleicht kommt es dann gar nicht zum streitigen Klageverfahren." Die EU-Kommission hatte vorige Woche angekündigt, gegen das Gesetz Klage vor dem EuGH einzureichen.

Gleichzeitig kritisierte Wulff erneut das Vorgehen von EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein. Dieser habe die Begründung seines Vorgehens ständig geändert, sagte der Ministerpräsident. Das zeige, auf welch schwankendem Boden Bolkestein sich befinde.

Bei VW habe jeder Aktionär die gleichen Rechte, verteidigte der niedersächsische Regierungschef das Gesetz. "Aber natürlich steht in besonderer Weise der staatliche Aktionär auch hinter den Standorten und hinter dem Werk. Nach unserer festen Überzeugung ist das VW-Gesetz mit dem Europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar." Niedersachsen ist mit 18,6 Prozent an Volkswagen beteiligt.

Nach Ansicht von Bolkestein behindert das Gesetz den freien Kapitalverkehr innerhalb der EU und verstößt damit gegen EU-Recht. Das VW-Gesetz beschränkt das Stimmrechte eines Anteilseigners am Wolfsburger Konzern auf maximal 20 Prozent, selbst wenn er mehr als ein Fünftel des Kapitals hält. Bolkestein sieht darin eine Sperrminorität, die ausländische Investitionen in den Autokonzern erschwert und Anleger abschreckt. Zudem baue das VW-Gesetz ungerechtfertigte Übernahmehürden gegenüber etwaigen Interessenten aus dem Ausland auf. Europarechtler rechnen nach ihren Angaben damit, dass das Gericht im Sinne der EU entscheidet, sollte es zu einem Verfahren kommen.




Quelle: Spiegel
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