Machtkampf um Volkswagen

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rote Zora
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Machtkampf um Volkswagen

Beitragvon rote Zora » Mittwoch 13. Dezember 2006, 08:28

Der Machtkampf um Volkswagen beschäftigt nun auch das höchste EU-Gericht: Vertreter von Bundesregierung und EU-Kommission lieferten sich dort einen harten Schlagabtausch über die Rolle des neuen Hauptaktionärs Porsche. In der Verhandlung um das umstrittene VW-Gesetz sah sich die EU-Kommission als Klägerin von Porsche eindeutig unterstützt. Wie die Kommission will der Stuttgarter Sportwagenbauer den gesetzlich verankerten Sonderschutz für VW kippen. Die Bundesregierung hingegen argumentierte gestern in Luxemburg, Porsche nehme jetzt schon auf die Geschicke von Volkswagen Einfluss. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu dem 46 Jahre alten Gesetz wird frühestens Mitte 2007 erwartet.

Porsche-Vorstandsvorsitzender Wendelin Wiedeking beschwerte sich schriftlich bei der Bundesregierung und EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy über das Gesetz zur Verhinderung feindlicher Übernahmen in Wolfsburg. Wie der Bevollmächtigte der EU-Kommission, Gerald Braun, sagte, fühle sich Porsche demnach vom dem VW-Gesetz benachteiligt und in seinen Rechten verletzt.

Porsche sieht sich durch Gesetz eingeengt
Porsche ist mit 27,4 Prozent der Anteile inzwischen größter Aktionär von VW und sieht sich durch das Gesetz eingeengt. Dieses sieht vor, dass kein Aktionär in Wolfsburg über mehr als 20 Prozent der Stimmrechte bei der Hauptversammlung verfügt, auch wenn er mehr Aktien besitzt. Der VW-Betriebsrat warnte vor einer Zerschlagung des Konzerns bei einem Fall des VW-Gesetzes. Dies könnte am Ende „Heuschrecken“ die Tür öffnen, die Volkswagen filetieren könnten, sagte der Geschäftsführer des VW-Gesamt- und Konzernbetriebsrats, Michael Riffel, gestern.
Der Anwalt der Bundesregierung, Holger Wissel, sagte vor Gericht, die Kommission habe früher behauptet, neben dem Land Niedersachsen habe ein weiteres großes Engagement eines Investors bei VW keinen Sinn. „Man kann dem Unternehmen Porsche alles unterstellen, aber nicht, dass es wirtschaftlich unsinnig handelt.“ Man müsse nicht die Mehrheit an Unternehmen halten, um Einfluss zu nehmen. „Porsche sorgte dafür, dass der Vorstandsvorsitzende von VW vorzeitig ging“, sagte Wissel in Anspielung auf die Entmachtung von Bernd Pischetsrieder.
Die Kommission beharrte auf ihrer gut zwei Jahre alten Klage, wonach das VW-Gesetz die Kapitalverkehrsfreiheit und die Niederlassungsfreiheit in der EU behindert. Die EU-Behörde sieht sich auf ihrem Kurs durch ein Urteil des EuGH vom September zu Goldenen Aktien bestätigt. Mit diesen Aktien sichern sich meist staatliche Anteilseigner Einfluss bei früheren Staatsunternehmen. Braun, der im juristischen Dienst der Kommission arbeitet, sagte, das VW-Gesetz sehe keine Sonderaktie des Staates vor, doch die Beschränkungen von Investoren seien mit denen der „Golden Shares“ vergleichbar. „Neue Investoren sind nicht an der Aufrechterhaltung des Status quo interessiert.“


Goldener-Aktien-Vergleich

Wissel ließ den Vergleich mit den Goldenen Aktien nicht gelten. „Alle Aktionäre bei VW werden gleichbehandelt.“ Das Land Niedersachsen habe seit 1960 rund 34 Millionen Aktien dazugekauft, um seinen Anteil von jetzt 20,8 Prozent zu halten. Auch die Regelung, wonach für Grundlagenbeschlüsse auf der Aktionärsversammlung mehr als 80 Prozent der Stimmen nötig sind, verstoße nicht gegen EU-Recht. Mit dieser Regelung hat Niedersachsen de facto eine Sperrminorität.
Der Generalanwalt des Gerichts, Damazo Ruiz-Jarabo Colomer, kündigte an, er wolle sein Gutachten am 13. Februar kommenden Jahres vorlegen. Das Gericht ist zwar nicht an seine Stellungnahme gebunden, folgt dieser aber häufig. Das Urteil wird nach Auskunft von Verfahrensbeteiligten einige Monate nach dem Gutachten erwartet.

Der EuGH misst dem Fall eine herausragende Bedeutung zu. Urteilen wird die Große Kammer unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Vassilios Skouris. Der fließend deutsch sprechende Skouris zeigte sich bei der Verhandlung gereizt, als eine Nachfrage des Generalanwalts von einem Zuhörer beantwortet wurde. „Das geht nicht, dass eine Antwort aus dem Publikum kommt.“ Die Vertreter der Bundesregierung waren nicht in der Lage, dem Gericht auf Nachfrage die genaue Höhe der Beteiligungen von Niedersachsen und Porsche zu nennen.


Quelle: LR-online.de
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Sylvia


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VW-Gesetz

Beitragvon rote Zora » Dienstag 13. Februar 2007, 09:18

Tag der Entscheidung vor den EuGH

Das Plädoyer des EU-Generalanwalts vor dem EuGH gilt als Vorentscheidung für das anschließende Urteil. Entsprechend viel Aufmerksamkeit erfährt Ruiz-Jarabo Colomer vor seinem heutigen Auftritt im Verfahren gegen das VW-Gesetz. Ebenso groß ist der öffentliche Druck.


"Eine Abschaffung des VW-Gesetzes ist überfällig", sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Ulrich Hocker, der "Berliner Zeitung". "Das VW-Gesetz ist ein Relikt aus dem vergangenen Jahrhundert, als man zwar das Prinzip eines freien Handels von allen anderen forderte, für sich selbst aber Ausnahmen beanspruchte", sagte der Aktionärsschützer. In keinem großen deutschen Unternehmen gebe es heute ein vergleichbares Instrumentarium.

In der Vergangenheit habe das VW-Gesetz dem Konzern mehr geschadet als genützt. "Ohne das Gesetz stünde VW heute mit Sicherheit besser da", betonte Hocker. "Die Kostenstruktur des Konzerns wäre wesentlich besser und damit auch seine Wettbewerbsfähigkeit." Zwar hätte der Standort Wolfsburg möglicherweise an Bedeutung verloren, dafür wären die Arbeitsplätze bei VW insgesamt sicherer.

Auch der Nürnberger Professor für Bank- und Börsenlehre, Wolfgang Gerke, sprach sich in der Zeitung für die Abschaffung des VW-Gesetzes aus: "Wir brauchen ein gleich lautendes europäisches Aktienrecht." Das VW-Gesetz sei da nicht mehr zeitgemäß, sagte der Finanzexperte.

Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) sorgt sich derzeit nicht um ein mögliches Ende des VW-Gesetzes. Durch den Einstieg von Porsche bei VW seien negative Folgen nicht mehr zu befürchten, wenn das VW-Gesetz fallen sollte, sagte Wulff der in Hannover erscheinenden "Neuen Presse". "Niedersachsen und Porsche können gemeinsam eine Zerschlagung des Konzerns verhindern".

Die EU-Kommission hatte die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof wegen des VW-Gesetzes verklagt. Mehrere Teile des Gesetzes verstoßen nach Ansicht der Brüsseler Juristen gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs und die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU. Vor allem die Sonderrechte des Landes Niedersachsen als Aktionär stehen in der Kritik. Heute wird Generalanwalt Colomer vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg seinen Standpunkt zum VW-Gesetz erläutern. Das Plädoyer des Generalanwalts ist vor allem deshalb wichtig, weil der Europäische Gerichtshof dessen Empfehlung in vielen Fällen folgt.

Wulff sieht das anders: "Es ist nur eine gutachterliche Stellungnahme. Der Europäische Gerichtshof ist in der Vergangenheit häufig von den Gutachten abgewichen", sagte er dem Blatt. Das VW-Gesetz sei aus seiner Sicht mit europäischem Recht vereinbar.

Das VW-Gesetz soll sicherstellen, dass kein Aktionär dominierenden Einfluss gewinnt und der Aktienbesitz breit gestreut bleibt. Das Stimmrecht jedes Einzelaktionärs des Unternehmens ist auf 20 Prozent begrenzt und sichert Niedersachsen zwei Sitze im Aufsichtsrat zu. Die EU-Kommission betrachtet die Regelung als unvereinbar mit dem Recht auf freien Kapitalverkehr und mit der Niederlassungsfreiheit in der EU.


Quelle: Spiegel
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