Nach Auslandsunfall jetzt schneller zu Geld

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rote Zora
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Nach Auslandsunfall jetzt schneller zu Geld

Beitragvon rote Zora » Donnerstag 4. Dezember 2003, 11:25

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Es ist ein Albtraum jedes Autourlaubers: im Ausland in einen Unfall verwickelt zu werden. Ganz gleich, ob es in Frankreich, Italien oder Spanien krachte - bislang zog sich die Schadenregulierung selbst in Bagatellfällen oft auf Jahre in die Länge. Dieses Problem soll es seit dieser Reisesaison erstmals nicht mehr geben. Wer also in seinen Ferien innerhalb der Europäischen Union unverschuldet in einen Unfall geraten ist, darf jetzt darauf hoffen, bei seiner Rückkehr viel schneller zu seinem Geld zu kommen als früher.


Jährlich etwa 100.000 Bundesbürger betroffen

Seit Anfang des Jahres ist die vierte Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie in Kraft, die für alle Länder der EU gilt. Dadurch wird die finanzielle Schadensabwicklung zwischen Unfallbeteiligten wesentlich vereinfacht, wie Klaus Brandenstein vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) in Berlin erläutert. Die gut 100.000 Bundesbürger, die jedes Jahr unverschuldet in Auslandsunfälle verwickelt werden, stehen im europäischen Versicherungsdickicht nicht mehr auf verlorenem Posten.


Zuständigkeiten ändern sich

"Der neue Weg ist bei den Autofahrern aber noch ziemlich unbekannt", meint der Münchner ADAC-Jurist Paul Kuhn. Dabei funktioniere das System in Deutschland "hervorragend". Angeschlossen sind außerdem die Nicht-EU-Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. Für die Türkei oder Kroatien, Polen, Ungarn oder Tschechien gilt die Neuregelung nicht. Und das ändert sich für einen geschädigten deutschen Autofahrer: Das persönliche Herumärgern mit der Versicherung des Unfallgegners im fremden Land fällt weg. Zuständig sind nun deren Repräsentanten in Deutschland. Jeder der über 1.500 Autoversicherer in der EU musste einen Beauftragten in Deutschland benennen, der sich um die Schäden kümmern muss. Dadurch fallen sämtliche sprachlichen Barrieren weg, die Unfallopfer oft zur Verzweiflung trieben.


Jetzt direkt mit dem Beauftragten regeln

Ein Beispiel: Wurde ein Bundesbürger in Griechenland Opfer eines Verkehrsunfalls, kann er sich jetzt zu Hause auf Deutsch an den Beauftragten der griechischen Versicherung wenden. Die Adresse erfährt man beim Zentralruf der Autoversicherer unter 0180 - 25 026 (6,2 Cent pro Anruf) oder unter www.zentralruf.de. Der Repräsentant muss dann innerhalb von drei Monaten ein Angebot zur Schadenregulierung vorlegen. Oder zumindest Stellung beziehen.


Nach zwei Wochen: Nächste Instanz

Wird diese gesetzliche Frist nicht eingehalten, kann sich das Unfallopfer an die nächste Instanz wenden, die Nationale Entschädigungsstelle. In Deutschland ist das der Verein Verkehrsopferhilfe in Hamburg (Telefon: 040-30180-0, www.verkehrsopferhilfe.de). Der Geschädigte kann dort auch anrufen, wenn das ausländische Fahrzeug oder der fremde Versicherer nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem Unfalltag ermittelt wurde. Der Verein sorgt dann für Zahlungen und holt sich das Geld anschließend von der ausländischen Versicherung zurück.


"Weg noch unbekannt"

"Wir bearbeiten zurzeit noch nicht einmal 200 Fälle", berichtet Verkehrsopferhilfe-Juristin Andrea Schwarz. Der Andrang halte sich in Grenzen, weil die Regulierung durch die EU-Versicherer offenbar doch recht zügig funktioniere. Außerdem sei die Urlaubssaison noch nicht vorbei. "Mal sehen, was noch alles kommt, wenn sich das System herumgesprochen hat", betont Schwarz.


Geld gibt's nur nach fremdem Recht

Ganz ohne Tücken geht es aber auch mit der neuen Regelung nicht. Trotz aller Harmonisierungsmühen: Der Schaden wird nach wie vor nach dem Recht des Unfalllandes beurteilt. Und damit schneiden deutsche Autofahrer finanziell meist schlechter ab als nach einem Unfall in der Heimat. "Geld gibt es nur zu den Konditionen des Landes, in dem es krachte. Dinge wie Mietwagennutzungsausfall oder Wertminderung gibt es meist nicht", betont Brandenstein. In den meisten Fällen müssen sich Betroffene mit weniger Schadenersatz als zu Hause üblich begnügen.


Beweislage muss trotzdem stimmen

Die ganze Neuregelung nutzt ohnehin nicht viel, wenn die Beweislage nach dem Unfall sehr dünn ist und wichtige Punkte strittig sind. "Wer keinen europäischen Unfallbericht dabei hatte und keine Fotos machte, muss mit mehr Ärger rechnen", bestätigt Rainer Hillgärtner vom Autoclub "ACE". Streit mit der gegnerischen Versicherung ist immer dann vorprogrammiert, wenn notwendige Daten sowie Unfallverlauf nicht übereinstimmen. Dann bleibt noch der Klageweg - in fremder Sprache, mit fremden Recht und beträchtlichem Kostenrisiko.



Quelle: Stern.de
Ein runder Gruß
Sylvia


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Martin
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Beitragvon Martin » Donnerstag 4. Dezember 2003, 12:46

Mir ist vor Jahren mal in Salzburg (Österreich) ein Italiener bei Schnee/ Glatteis in das Auto gefahren. Es hat über ein halbes Jahr gedauert, bis ich mein Geld bekommen habe (obwohl ein Unfallbericht ausgefüllt wurde, die Polizei dabei war und ich einen Rechtsanwalt eingeschaltet hatte). Und so etwas wie "Wetminderung" gibt es in Italien nicht
Hoffen wir. dass es zukünftig dann schneller geht.
Gruß
Martin
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Highlander
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Präzidenzfall DDR, oh je

Beitragvon Highlander » Donnerstag 4. Dezember 2003, 13:08

Hallo Beetlefahrer,

seid froh, dass euch das nicht passiert ist :shock:

Vor etlichen Jahren, in der ehemaligen DDR, damals mit meinem VW1303.
Mir wurde die Vorfahrt genommen, der andere war ein Leihwagen mit Ganesen, jaja, Ganesen drin!!!!!
Gott sei Dank, das es Zeugen gab, die meine Unschuld am Unfall bestätigten, somit mußte ich nicht mit der STASI in den Knast, bis zur Aufklärung.

Mein Käfer war 50cm vorne kürzer, hab das Blech notdürftig "rausgezogen" und hab nach 1,5Jahren den Zeitwert, nicht den tatsächlichen Wert der Reparatur bekommen :cry: :cry:

Ich kann euch sagen, ich war sauer!!!

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brainstorm
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Unbedingt die Versicherung erweitern!!!!

Beitragvon brainstorm » Donnerstag 4. Dezember 2003, 15:09

die deutschen Versicherer bieten für ca. 25,- EUR im Jahr einen erweiterten Auslandsschutz an, der Unfälle im Ausland für uns mit einem Unfall in Deutschland gleichstellt.
Nachdem mir im letzten Jahr in Spanien ein Gas-LKW ins Auto gefahren ist, habe ich sämtliche KFZ-Versicherungen daraufhin mit dieser Zusatz-Versicherung ergänzt. (HUK, DEVK, VVD). Andere Versicherungen bieten diesen Schutz bestimmt auch an.
Ich habe in Spanien nur die Reparaturkosten erstattet bekommen. Auch das hat 7 Monate gedauert. Es gab keinen Leihwagen, keine Wertminderung, keine Taxi-, Flug- oder sonstige Kosten trotz ADAC-Rechtsschutz-Versicherung. Gottseidank hatte ich die, sonst hätte ich in Spanien den Anwalt auch noch bezahlen müssen. Also die gelben Engel haben auch geholfen.
Also unbedingt den Versicherungsschutz erweitern!!!!

Gruß
Dieter 8)
Ein TDI oder vielleicht der 5V(?) in mellow yellow soll es werden!

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