Eine kleine Delle in der Stoßstange des Vordermannes oder ein Kratzer im Lack. Diese kleinen Pannen sind beim Ausparken keine Seltenheit. Wie muss man sich in so einem Fall verhalten? Darf man wegfahren oder muss man warten?
Markus Schäpe, Verkehrsjurist beim ADAC in München, sagt, ein Zettel mit der Telefonnummer hinter den Scheibenwischer des beschädigten Wagens zu klemmen und wegzufahren sei bei Bagatellschäden von maximal 20 Euro ausreichend.
Ist der Schaden aber größer, müssen Autofahrer laut Schäpe auf jeden Fall eine bestimmte Zeit am Unfallort warten. Bei kleineren Dellen oder einem kaputten Außenspiegel könnten 15 Minuten ausreichend sein, erläutert der Jurist. Ist die Frist abgelaufen, sollte der Unfall unbedingt bei der Polizei gemeldet werden. Nur für diesen Zweck dürfen die Verursacher den Unfallort verlassen.
Die strafrechtlichen Konsequenzen bei Unfallflucht hängen nach Angaben des Verkehrsjuristen vor allem von der Schadenshöhe ab. Bei minimalen Schäden könnten Autofahrer noch mit einer Verfahrenseinstellung und einer Geldauflage davon kommen. Bei Schäden über 500 Euro drohe aber eine Geldstrafe sowie Fahrverbot.
Übersteigt der Schaden die Summe von rund 1200 Euro, müssten Unfallflüchtige mit der Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate sowie einer Geldstrafe rechnen, warnt Schäpe. Darüber hinaus gibt es für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bis zu sieben Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister.
Fahrerflucht hat auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz des Verursachers. So komme die KfZ-Versicherung in diesem Fall trotz Vollkasko nicht für den Schaden am eigenen Auto auf, weiß der ADAC-Experte. Die Haftpflichtversicherer könnten zudem für den Schaden am fremden Fahrzeug bis zu 5000 Euro Regress fordern.
Quelle: rp-online
Fahrerflucht: Zettel allein reicht nicht
- rote Zora
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Fahrerflucht: Zettel allein reicht nicht
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Sylvia
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- Highlander
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Re: Fahrerflucht: was lernen wir daraus?
rote Zora hat geschrieben:
Die strafrechtlichen Konsequenzen bei Unfallflucht hängen nach Angaben des Verkehrsjuristen vor allem von der Schadenshöhe ab. .......bei Schäden über 500 Euro drohe aber eine Geldstrafe sowie Fahrverbot.
Übersteigt der Schaden die Summe von rund 1200 Euro, müssten Unfallflüchtige mit der Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate sowie einer Geldstrafe rechnen, warnt Schäpe. Darüber hinaus gibt es für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bis zu sieben Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister.
Fahrerflucht hat auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz des Verursachers. So komme die KfZ-Versicherung in diesem Fall trotz Vollkasko nicht für den Schaden am eigenen Auto auf, weiß der ADAC-Experte. Die Haftpflichtversicherer könnten zudem für den Schaden am fremden Fahrzeug bis zu 5000 Euro Regress fordern.
Quelle: rp-online
Bei rufe ich doch lieber direkt die Polizei.
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Selbst wenn ich so etwas .....
beobachte rufe ich die Grünen an.
Auf das solche Leute sich es endlich mal hinter das Ohr schreiben was Respekt vor fremden
Eigentum ist
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Mit freundlicher New Beetle Lichthupe
Hans-Jürgen und Judith
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