Neue Rückruf-Regeln

Das New Beetle Forum informiert
Benutzeravatar
rote Zora
Beiträge: 12233
Registriert: Donnerstag 17. April 2003, 07:28
Wohnort: DüDo - Die Stadt mit dem leckersten Bier

Neue Rückruf-Regeln

Beitragvon rote Zora » Mittwoch 11. August 2004, 08:15

Die Zahl der Rückrufe explodiert. Und damit das Risiko für Käufer. Das Produktsicherheitsgesetz verspricht besseren Schutz.


Bild



Die Motoren drohten während der Fahrt abzusterben. Und mit ihnen auch die Servos von Bremse und Lenkung – eine reichlich brenzlige Angelegenheit. Deshalb rief BMW Mitte Juli rund 4000 betroffene Fahrzeuge in die Werkstätten zurück.

Ein vergleichsweise kleines Malheur, auch wenn sich bei BMW Rückrufe häufen. Nach den V8-/V12-Benzinern, dem M3 und dem 1er müssen jetzt weltweit 11.900 BMW X3 in die Werkstatt: Probleme mit der Hydraulikleitung für die Servolenkung. Betroffen sind alle Modelle, die vom Dreiliter-Diesel mit 204 PS angetrieben werden (Serienstart Januar 2004).

Allein 2003 wurden in Deutschland 939.884 Autos mit 144 Rückrufen in die Werkstätten zurückgeholt. Die Zahl hat sich seit 1997 mehr als verdoppelt. "Steigender Kostendruck und immer kürzere Modellzyklen", erklärt TÜV-Experte Bert Korporal den bedauerlichen Boom, "lassen kaum noch Raum für eine vernünftige Abstimmung einzelner Bauteile mit dem Gesamtfahrzeug." So werden Kunden zu Testfahrern, Mängel treten oft erst nach Auslieferung zutage.

Besseren Schutz verspricht das seit Mai geltende neue Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG): • Jedem Fahrzeug und Zubehörteil sind klare Betriebshandbücher mit Risikohinweisen beizufügen. Und zwar in der Sprache aller Länder, in die ausgeliefert wird. • Hersteller und Händler müssen ihre Modelle auch nach Auslieferung beobachten. Und falls Mängel auftauchen, sofort das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) informieren. Andernfalls drohen ihnen Sanktionen: 3000 bis 30.000 Euro Bußgeld, in besonderen Fällen sogar Freiheitsstrafen. • Das KBA ist berechtigt, Fahrzeuge und Zubehör zu prüfen, Rückrufe zu veranlassen und Endverbraucher umfassend über Mängel und Risiken zu informieren. Derzeit wird in Flensburg eifrig eine entsprechende Internet-Datenbank eingerichtet.

"Rückrufe werden transparenter und effektiver", meint ADAC-Juristin Silvia Schattenkirchner, "doch leider enthält auch das neue GPSG keine Regelung, wer die Kosten der Nachbesserung tragen muss." Die übernehmen zwar in der Regel die Hersteller, jedoch ist der Kunde nach Ablauf von Gewährleistung und Garantie auf Kulanz angewiesen. Auch dann, wenn ein Konstruktions- oder Fertigungsfehler des Herstellers vorliegt.



Quelle: autobild
Ein runder Gruß
Sylvia


BeetleFun.de - Die menschliche Seite für den New Beetle
____________

Bild

Zurück zu „Newscenter Allgemein“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste