Raser und Drängler künftig stärker im Visier

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rote Zora
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Raser und Drängler künftig stärker im Visier

Beitragvon rote Zora » Mittwoch 1. September 2004, 11:47

Fahrer von Kleinlastern, die mit überhöhter Geschwindigkeit und zu dichtem Auffahren besonders auf Autobahnen bei hohen Geschwindigkeiten andere Verkehrsteilnehmer bedrängen, müssen künftig mit höheren Strafen rechnen. Die Bundesregierung will künftig schärfer gegen solche Verkehrsverstöße vorgehen.
Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) kündigte Ende voriger Woche eine Verschärfung der Sanktionen bei Unterschreiten des gesetzlich geforderten Mindestabstandes an. Es solle "ein deutlich abschreckendes Signal" gegen das vielfach beobachtete "Drängeln" von Kleintransportern auf Autobahnen gesetzt werden.

"In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist klargestellt, dass die Geschwindigkeitsvorschriften für Lkw auch für solche Kleintransporter über 3,5 Tonnen gelten, auch wenn sie aufgrund der einschlägigen EG-Vorschriften über die Betriebserlaubnis als Pkw zugelassen worden sind", sagte Stolpe in einem Interview weiter.


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Auch die Anforderungen in der StVO an verkehrssicheres Verstauen der Ladung werden nach seinen Angaben präzisiert. Gerade bei der Güterbeförderung mit Kleintransportern gebe es "immer wieder eklatante Mängel bei der Ladungssicherung bis hin zum Fehlen jeglicher Sicherung".

Kleintransporter über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht sind grundsätzlich der Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 Stundenkilometern für Lkw unterworfen, urteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe in einer vorige Woche veröffentlichten Entscheidung (AZ: 2 Ss 80/04). Ein Amtsgericht hatte den Wagen als geschlossenen Pkw eingestuft und den 33-jährigen Fahrer von einer Strafe freigesprochen.

Er war mit einem Mercedes Sprinter von 4,6 Tonnen Gesamtgewicht auf der Autobahn bei Tempo 134 in eine Radarkontrolle geraten. Die Bußgeldbehörde verhängte wegen Geschwindigkeitsüberschreitung um 54 Stundenkilometer daher ein Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot. Das Amtsgericht muss nun neu entscheiden.

Seit längerem wird von Experten und Verkehrsministern auch über eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Kleintransporter unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht debattiert. Die Bundesanstalt für Straßenwesen hatte erst kürzlich über eine Verdreifachung der Unfallbeteiligung von Kleintransportern bei Fahrzeugen von 2,8 bis 3,5 Tonnen von 1996 bis 2002 informiert.

Auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag Ende Januar in Goslar hatte sich das Gros der Verkehrsexperten der vielfachen Forderung nach einem Tempolimit für Kleinlaster nicht angeschlossen. Stattdessen sollen die Unfallzahlen dieser Fahrzeugen mit anderen Maßnahmen nachhaltig gesenkt werden, hieß es.

Der ADAC sieht den erfolgversprechendsten Ansatz in einer besseren Ausbildung von Kleinlaster-Fahrern und in einem jährlichen Sicherheitstraining. Zudem sollten die Vorschriften für Lenk- und Ruhezeiten auch auf selbstständige Unternehmer Anwendung finden. Zu weniger Unfällen könnte zudem eine bessere Ausrüstung der Kleinlaster wie serienmäßig ABS, ESP und Antischlupfregelung ASR beitragen.



Quelle: rp-online
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Sylvia


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