Knöllchenpost aus dem Ausland

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rote Zora
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Knöllchenpost aus dem Ausland

Beitragvon rote Zora » Dienstag 27. Mai 2003, 07:57

Seit Januar können Ansprüche aus Unfällen im Ausland auch zu Hause geltend gemacht werden, was Autofahrern einen monatelangen Papierkrieg ersparen kann. Aber auch Bußgeldbescheide sollen bald ganz unkompliziert EU-weit vollstreckt werden.



Wer früher einen Verkehrsunfall im Ausland erlitt, war doppelt gestraft. Auf den Ärger an sich folgte oft ein langer Schriftwechsel mit der Versicherung des Unfallgegners. "Vor allem in Italien war die Schadensregulierung ein Trauerspiel", erinnert sich der Verkehrsrechtler Oskar Riedmeyer aus München, der dem Vorstand des Deutschen Anwaltvereins angehört. Doch die Misere soll jetzt in großen Teilen Europas ein Ende haben - zumindest auf dem Papier. Seit Januar gilt in der EU sowie in Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz die vierte Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie - kurz KH-Richtlinie genannt. Sie soll den Papierkrieg auf das bei Inlandsunfällen übliche Maß beschränken.
An Sprachproblemen kann die Regulierung nun nicht mehr scheitern: Jede Versicherung in den EU-Ländern muss einen deutschen Beauftragten benennen, der den Fall bearbeitet und unter Umständen Geld auszahlt. Um den Namen und die Anschrift dieser Stelle zu erhalten, müssen sich Geschädigte nur unter Angabe des Autokennzeichens ihres Unfallgegners an den Zentralruf der Autoversicherer in Hamburg wenden. Die Angabe der Versicherung beschleunigt eine Antwort.


IM INTERNET

· Zentralruf der Autoversicherer

· Verkehrsopferhilfe

· Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft


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Der Regulierungsbeauftragte hat drei Monate Zeit, zu reagieren. Wenn die Antwort ausbleibt oder es an einer Begründung fehlt, kann der Geschädigte die Unterstützung der Verkehrsopferhilfe in Hamburg in Anspruch nehmen. Diese setzt der ausländischen Versicherung eine letzte Frist von zwei Monaten. Passiert wieder nichts, übernimmt sie selbst die Regulierung. Gleiches gilt, falls der Regulierungsbeauftragte vom Zentralruf der Versicherer nicht ermittelt werden kann. Die Verkehrsopferhilfe muss dann gegebenenfalls versuchen, die Entschädigungsstelle in dem betroffenen EU-Land in Regress zu nehmen.

"Wir lassen die Ansprüche nach ausländischem Recht prüfen", sagt Rudolf Elvers von der Verkehrsopferhilfe - und das ist der Knackpunkt der Neuregelung: Einschlägig ist das Recht des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat. Dort ist auch der Gerichtsstand. Konkret heißt das für Geschädigte, dass sie auf den Kosten für Anwalt, Gutachter, Nutzungsausfall oder Wertminderung oft sitzen bleiben.

Die hohe Zahl von Anfragen beim Zentralruf zeigt, dass Autofahrer über die Neuregelung gut informiert sind: "Wir haben schon vor Beginn der Reisesaison 100 Anrufe am Tag", sagt Leiter Heiko Beermann. Schon jetzt zeichnet sich aber ab, dass Zentralruf und Verkehrsopferhilfe zu Stoßzeiten Probleme bekommen könnten. "Das System funktioniert hervorragend - aber nur in den Ländern außerhalb des Mittelmeerraums", sagt Beermann. Die Versicherungen in Frankreich und Spanien kamen bei der Benennung von Regulierungsbeauftragten spät in Gang, scheinen aber nun Fortschritte zu machen. "Italien bereitet mir noch große Sorgen", so Rudolf Elvers von der Verkehrsopferhilfe. Bei Problemen tritt die Hilfe in Vorleistung, dies gilt aber nur in begründeten Fällen.

Deshalb muss bei der Beweissicherung mit der gleichen Sorgfalt vorgegangen werden wie bisher: "Ins Handschuhfach gehört neben einem Fotoapparat ein europäischer Unfallbericht", rät Michael Nissen vom ADAC in München. Dieses mehrsprachige Formular ist bei Automobilclubs und beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) erhältlich. Zumindest bei Personenschäden, hohen Sachschäden und in strittigen Fällen sollte man außerdem versuchen, die Polizei zu rufen, was freilich nicht immer glückt: "Die kommt in manchen Ländern nur noch, wenn Blut fließt", sagt GDV-Sprecher Klaus Brandenstein.

Während die KH-Richtlinie den Autofahrern ausschließlich Vorteile bringt, sieht das mit weiteren EU-Plänen ganz anders aus. In Kürze wird eine Regelung zur EU-weiten Vollstreckung von Bußgeldbescheiden in Kraft treten. Bisher konnte man solche im Ausland kassierten Knöllchen aussitzen. Ein funktionierendes Vollstreckungshilfeabkommen gab es nur mit Österreich - und davon wird auch jetzt schon bei Verkehrsverstößen Gebrauch gemacht, warnt ADAC-Experte Nissen.

Wer plant, in absehbarer Zeit an den "Tatort" zurückzukehren, sollte Knöllchen freilich ernst nehmen: Ausländische Verkehrsbehörden haben manchmal ein langes Gedächtnis. "Besonders gefürchtet ist die Schweiz", so Nissen. So gab es Fälle, in denen Verkehrssünder mit Hilfe der Meldeunterlagen in ihrem Hotelzimmer ausfindig gemacht und aus dem Bett geholt wurden. Wer nicht zahlen will, sieht sich sogar mit einer Haftstrafe bedroht. Da ist Geiz dann gar nicht mehr "geil".




Quelle: Spiegel.de
Ein runder Gruß
Sylvia


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