Das EU-"Knöllchen" kommt
Verfasst: Freitag 25. Februar 2005, 10:17
Wer im europäischen Ausland einen Strafzettel kassiert, kann sich künftig nicht mehr vor der Bezahlung drücken. Die EU-Justizminister verständigten sich am Donnerstag in Brüssel auf die Einführung eines so genannten EU-"Knöllchens".
Wer in den europäischen Ländern zu schnell fährt oder falsch parkt, wird künftig von den deutschen Behörden zur Kasse gebeten. Die neue Regelung gilt für alle Bußgelder über 70 Euro. Die neue Regelung tritt zwei Jahre nach ihrer Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt in Kraft.
Bisher hatten deutsche Autofahrer in den meisten EU-Ländern nichts zu befürchten, wenn sie etwa auf der Autobahn mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wurden. Eine grenzüberschreitende Strafverfolgung existierte de facto nicht. Es gab allerdings Ausnahmen: In Italien kassierten Polizei und Carabinieri Bußgelder zum Teil in bar.
Wer in Österreich wegen zu schnellen Fahrens geblitzt wird, dem droht voraussichtlich auch künftig kein Ungemach. Denn die österreichischen Überwachungskameras nehmen die Fahrzeuge nur von hinten auf, der Fahrer lässt sich damit nicht einwandfrei feststellen. Nach deutschem Recht muss für die Vollstreckung eines Knöllchens aber einwandfrei feststehen, wer am Steuer saß.
Dem ADAC geht die neue EU-Knöllchen-Regelung nicht weit genug. Er hat bereits mehrfach gleiche Strafzettel für alle Europäer verlangt. Denn die Bußgelder in der EU unterscheiden sich deutlich. Wer seinen Pkw beispielsweise in Italien am Autobahnrand parkt, riskiert seinen Führerschein. In Deutschland hingegen ist eine relativ geringe Geldstrafe fällig sowie ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries begrüßte den Beschluss als "einen großen Fortschritt bei der europaweiten Durchsetzung des Rechts." Der Beschluss bezieht sich auch auf andere Delikte wie Verstöße gegen den Umweltschutz, Sachbeschädigung oder Diebstahl. Der eintreibende Staat, in dem Fall also Deutschland, darf das Geld in der Regel behalten. Ausnahmen sind laut Zypries größere Summen etwa bei einem Verstoß gegen das Umweltrecht.
Zypries betonte: "In einem Europa der offenen Grenzen darf eine effektive Strafverfolgung nicht an den nationalen Grenzen der Mitgliedstaaten enden." Die Minister einigten sich bereits im Mai 2003 auf eine entsprechende Regelung. Mit dem Beschluss vom Donnerstag wurde sie in ein Gesetz gegossen.
Quelle: rp-online
Wer in den europäischen Ländern zu schnell fährt oder falsch parkt, wird künftig von den deutschen Behörden zur Kasse gebeten. Die neue Regelung gilt für alle Bußgelder über 70 Euro. Die neue Regelung tritt zwei Jahre nach ihrer Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt in Kraft.
Bisher hatten deutsche Autofahrer in den meisten EU-Ländern nichts zu befürchten, wenn sie etwa auf der Autobahn mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wurden. Eine grenzüberschreitende Strafverfolgung existierte de facto nicht. Es gab allerdings Ausnahmen: In Italien kassierten Polizei und Carabinieri Bußgelder zum Teil in bar.
Wer in Österreich wegen zu schnellen Fahrens geblitzt wird, dem droht voraussichtlich auch künftig kein Ungemach. Denn die österreichischen Überwachungskameras nehmen die Fahrzeuge nur von hinten auf, der Fahrer lässt sich damit nicht einwandfrei feststellen. Nach deutschem Recht muss für die Vollstreckung eines Knöllchens aber einwandfrei feststehen, wer am Steuer saß.
Dem ADAC geht die neue EU-Knöllchen-Regelung nicht weit genug. Er hat bereits mehrfach gleiche Strafzettel für alle Europäer verlangt. Denn die Bußgelder in der EU unterscheiden sich deutlich. Wer seinen Pkw beispielsweise in Italien am Autobahnrand parkt, riskiert seinen Führerschein. In Deutschland hingegen ist eine relativ geringe Geldstrafe fällig sowie ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries begrüßte den Beschluss als "einen großen Fortschritt bei der europaweiten Durchsetzung des Rechts." Der Beschluss bezieht sich auch auf andere Delikte wie Verstöße gegen den Umweltschutz, Sachbeschädigung oder Diebstahl. Der eintreibende Staat, in dem Fall also Deutschland, darf das Geld in der Regel behalten. Ausnahmen sind laut Zypries größere Summen etwa bei einem Verstoß gegen das Umweltrecht.
Zypries betonte: "In einem Europa der offenen Grenzen darf eine effektive Strafverfolgung nicht an den nationalen Grenzen der Mitgliedstaaten enden." Die Minister einigten sich bereits im Mai 2003 auf eine entsprechende Regelung. Mit dem Beschluss vom Donnerstag wurde sie in ein Gesetz gegossen.
Quelle: rp-online