Mithaftung bei zu geringer Geschwindigkeit auf Autobahn

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rote Zora
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Mithaftung bei zu geringer Geschwindigkeit auf Autobahn

Beitragvon rote Zora » Mittwoch 28. Mai 2003, 07:46

Wohl jeder hat schon einmal einen Strafzettel überreicht bekommen, weil er im Auto ein wenig zuviel Gas gegeben hat. Aber auch wer zu langsam fährt, kann Ärger bekommen.
Das gilt für Fahrer, die zu langsam auf der Autobahn unterwegs sind, wie die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Wilhelmshaven berichten.

Im konkreten Fall war ein Autofahrer von der Überholspur auf die rechte Fahrbahn gewechselt, um einem von hinten kommenden schnelleren Wagen Platz zu machen. Dabei habe der Fahrer nicht einkalkuliert, dass auf dem rechneten Streifen vor ihm eine Autofahrerin mit nur etwa 60 Stundenkilometer Geschwindigkeit unterwegs war. Er prallte auf den Wagen, der sich überschlug. Die Autofahrerin wurde dabei verletzt.

Das Gericht bürdete der Fahrerin den Angaben zufolge eine Mithaftungsquote von 50 Prozent für die Unfallschäden auf. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass sie auf der Autobahn eindeutig zu langsam gefahren sei, so das Gericht.

(Aktenzeichen: 6 C 602/02)




Quelle: rp-online
Ein runder Gruß
Sylvia


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