Autofahrer entscheiden: Winter oder nicht

Das New Beetle Forum informiert
Benutzeravatar
Florian
Beiträge: 8019
Registriert: Donnerstag 17. April 2003, 17:42
Wohnort: Bielefeld.de
Kontaktdaten:

Autofahrer entscheiden: Winter oder nicht

Beitragvon Florian » Mittwoch 16. November 2005, 02:54

Dienstag, 15. November 2005
Autofahrer entscheiden:
Winter oder nicht?

Autofahrer, die bei Schnee und Eis mit Sommerreifen fahren, müssen künftig mit Bußgeldern rechnen. Wer von der Polizei erwischt werde, müsse 20 Euro zahlen, wer durch solches Fehlverhalten liegen bleibe und den Verkehr behindere, sogar 40 Euro. Das Bundesverkehrsministerium bestätigte am Dienstagabend einen Bericht der "Augsburger Allgemeine" (Mittwoch). Nach Angaben der Zeitung soll das Bußgeld erst nach einer Übergangszeit am 1. Mai 2006 erhoben werden. Dies bestätigte das Ministerium nicht.

Eine Winterreifenpflicht werde es jedoch nicht geben. Bußgeld solle auch bei anderem "nicht an die Wetterverhältnisse angepasstes" Verhalten gelten. Dies könne auch im Sommer der Fall sein, wenn bei strömendem Regen die Scheibenwischer nicht richtig funktionierten. Die Änderungen seien zum Teil nur Klarstellungen und Bündelungen bereits geltender Regelungen.



Künftig soll gelten: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen." Hierzu gehörten eine geeignete Bereifung ebenso wie Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führe, müsse bei einer Sichtweite unter 50 Meter, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.

Auf die Winterreifenpflicht wird nach Angaben des Ministeriums verzichtet, weil sonst der "Winter" genau definiert werden müsste, was angesichts äußerst unterschiedlicher Winterlagen in deutschen Regionen einheitlich nicht möglich sei. Damit bleibt es für den einzelnen Autofahrer eine Gratwanderung, ob und wann er seine Sommer- durch Winterreifen ersetzt.

quelle: www.n-tv.de
Viele Grüße von
Florian

Benutzeravatar
Florian
Beiträge: 8019
Registriert: Donnerstag 17. April 2003, 17:42
Wohnort: Bielefeld.de
Kontaktdaten:

Beitragvon Florian » Mittwoch 16. November 2005, 02:57

meiner meinung nach noch zu billig,

die strafe müsste so hoch sein wie drei sätze winterreifen... dann würden auch die lkws endlich umrüsten und nicht die pässe blockieren... oder andere mit ihrem leichtsinn ermorden...

cu,
florian
Viele Grüße von

Florian

Benutzeravatar
rote Zora
Beiträge: 12233
Registriert: Donnerstag 17. April 2003, 07:28
Wohnort: DüDo - Die Stadt mit dem leckersten Bier

Beitragvon rote Zora » Mittwoch 18. Januar 2006, 12:18

Keine Pflicht für Winterreifen


Es gibt natürlich schon immer Verfechter pro und contra Winterreifen, aber die Diskussion hat wieder neue Nahrung erhalten. Tests der Zeitschrift Auto-Bild, des ADAC und des Magazins stern-TV zeigen, dass die pauschale Aussage "Bei Temperaturen von 7 Grad Celsius oder weniger sind Winterreifen besser als Sommerreifen" nicht zutrifft. Aber ganz unter uns, die gegenteilige Behauptung ist eigentlich genau so wenig informativ wie die Behauptung selbst. Mehr Details und Links zum Winterreifen-Test-Wirrwar finden Sie deshalb beispielsweise auf der Webseite der Sendung Servicezeit (WDR). Bilden Sie sich Ihre Meinung.

Bei Wintereinbruch passieren nicht nur zahlreiche Unfälle, die auf falsche Bereifung in Verbindung mit nicht angepasster Fahrweise zurückzuführen sind, sondern es bilden sich auch jedes Jahr erneut unzählige Staukilometer, weil Fahrzeuge aufgrund ihrer ungeeigneten Bereifung im Schnee steckenbleiben. Denn darin sind sich alle einig: Sobald sich eine Schneedecke gebildet hat, ist der Winterreifen dem Sommerpneu haushoch überlegen.

Das Verkehrsministerium hat deshalb einen entsprechenden Verordnungsentwurf ausgearbeitet, der am 21.12.2005 vom Bundesrat genehmigt wurde. Ihren Weg in die Straßenverkehrs-Ordnung wird die Änderung aber erst Mitte 2006 finden; deshalb kann man auf Panikkäufe verzichten. Es geht um die Änderung des § 2 der StVO:

§ 2 Abs. 3a StVO
"Straßenbenutzung durch Fahrzeuge"
(Fassung ab Mitte 2006)
»Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.«


Man sieht, der Begriff "Winterreifen" kommt nicht ausdrücklich vor, sondern es muss sich um "geeignete" Bereifung handeln. Es fehlt aber eine zwingende Definition in Abhängigkeit vom konkreten Straßenzustand. Diese vage formulierte Vorschrift dürfte deswegen extrem auslegungsbedürftig sein. In einer Pressemitteilung vom 21.12.2005 schreibt Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee:

"Es gibt auch künftig keine Winterreifenpflicht, jeder Autofahrer ist dazu verpflichtet, mit geeigneter Bereifung unterwegs zu sein. Das kann je nach Wetterverhältnissen auch ein guter Sommerreifen oder ein Ganzjahresreifen sein. Wer auf Winterreifen verzichten will, muss sein Auto bei widrigen Straßenverhältnissen stehen lassen und auf Bus und Bahn umsteigen. Wer mit abgefahrenen Sommerreifen eine verschneite Passstraße befährt, muss künftig mit einem Bußgeld rechnen."

Also was jetzt? Die Notwendigkeit einer verkehrssicheren Bereifung (mehr steckt ja tatsächlich nicht dahinter) leiten Kenner der StVO schon immer aus den bisher vorhandenen Paragrafen ab: Durfte man jemals mit abgefahrenen Reifen fahren, Herr Tiefensee? Neu ist also lediglich der Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand: Bei ungeeigneter Bereifung speziell auf winterlichen Straßen muss in der nächsten Eiszeit 2006 mit einem Bußgeld von 20 Euro, bei Behinderung sogar mit 40 Euro und einem Punkt in Flensburg gerechnet werden. Trotzdem hilft auch der Kommentar des Ministers nicht sehr viel weiter: Was passiert beispielsweise, wenn man mit dem (Zitat) "guten Sommerreifen" auf Schnee ins Rutschen kommt? Kann der Beweis angetreten werden, dass so etwas mit dem Winterreifen auch passiert wäre? Mal sehen was die Gerichte im nächsten Winter dazu sagen...




Quelle: fahrtipps.de
Zuletzt geändert von rote Zora am Mittwoch 18. Januar 2006, 12:19, insgesamt 1-mal geändert.
Ein runder Gruß
Sylvia


BeetleFun.de - Die menschliche Seite für den New Beetle
____________

Bild


Zurück zu „Newscenter Allgemein“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste