Autofahrer entscheiden: Winter oder nicht
Verfasst: Mittwoch 16. November 2005, 02:54
Dienstag, 15. November 2005
Autofahrer entscheiden:
Winter oder nicht?
Autofahrer, die bei Schnee und Eis mit Sommerreifen fahren, müssen künftig mit Bußgeldern rechnen. Wer von der Polizei erwischt werde, müsse 20 Euro zahlen, wer durch solches Fehlverhalten liegen bleibe und den Verkehr behindere, sogar 40 Euro. Das Bundesverkehrsministerium bestätigte am Dienstagabend einen Bericht der "Augsburger Allgemeine" (Mittwoch). Nach Angaben der Zeitung soll das Bußgeld erst nach einer Übergangszeit am 1. Mai 2006 erhoben werden. Dies bestätigte das Ministerium nicht.
Eine Winterreifenpflicht werde es jedoch nicht geben. Bußgeld solle auch bei anderem "nicht an die Wetterverhältnisse angepasstes" Verhalten gelten. Dies könne auch im Sommer der Fall sein, wenn bei strömendem Regen die Scheibenwischer nicht richtig funktionierten. Die Änderungen seien zum Teil nur Klarstellungen und Bündelungen bereits geltender Regelungen.
Künftig soll gelten: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen." Hierzu gehörten eine geeignete Bereifung ebenso wie Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führe, müsse bei einer Sichtweite unter 50 Meter, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
Auf die Winterreifenpflicht wird nach Angaben des Ministeriums verzichtet, weil sonst der "Winter" genau definiert werden müsste, was angesichts äußerst unterschiedlicher Winterlagen in deutschen Regionen einheitlich nicht möglich sei. Damit bleibt es für den einzelnen Autofahrer eine Gratwanderung, ob und wann er seine Sommer- durch Winterreifen ersetzt.
quelle: www.n-tv.de
Autofahrer entscheiden:
Winter oder nicht?
Autofahrer, die bei Schnee und Eis mit Sommerreifen fahren, müssen künftig mit Bußgeldern rechnen. Wer von der Polizei erwischt werde, müsse 20 Euro zahlen, wer durch solches Fehlverhalten liegen bleibe und den Verkehr behindere, sogar 40 Euro. Das Bundesverkehrsministerium bestätigte am Dienstagabend einen Bericht der "Augsburger Allgemeine" (Mittwoch). Nach Angaben der Zeitung soll das Bußgeld erst nach einer Übergangszeit am 1. Mai 2006 erhoben werden. Dies bestätigte das Ministerium nicht.
Eine Winterreifenpflicht werde es jedoch nicht geben. Bußgeld solle auch bei anderem "nicht an die Wetterverhältnisse angepasstes" Verhalten gelten. Dies könne auch im Sommer der Fall sein, wenn bei strömendem Regen die Scheibenwischer nicht richtig funktionierten. Die Änderungen seien zum Teil nur Klarstellungen und Bündelungen bereits geltender Regelungen.
Künftig soll gelten: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen." Hierzu gehörten eine geeignete Bereifung ebenso wie Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führe, müsse bei einer Sichtweite unter 50 Meter, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
Auf die Winterreifenpflicht wird nach Angaben des Ministeriums verzichtet, weil sonst der "Winter" genau definiert werden müsste, was angesichts äußerst unterschiedlicher Winterlagen in deutschen Regionen einheitlich nicht möglich sei. Damit bleibt es für den einzelnen Autofahrer eine Gratwanderung, ob und wann er seine Sommer- durch Winterreifen ersetzt.
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