Abschnallen und Telefonieren auch vor roter Ampel verboten
Verfasst: Mittwoch 14. Dezember 2005, 05:01
Celle - Das Telefonieren mit dem Handy im Auto ist auch beim Warten vor einer roten Ampel verboten. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden und ein anders lautendes Urteil des Amtsgerichts Hannover aufgehoben.
Ebenfalls nicht erlaubt ist es dem Beschluss zufolge, während des Wartens auf Grün den Sicherheitsgurt abzuschnallen. Die «besondere Gefährdungslage» sei beim Halten an einer Ampelkreuzung nämlich nicht beseitigt, heißt es in der am Montag bekannt gewordenen schriftlichen Begründung (Aktenzeichen: 211 Ss 111/06 Owiz).
quelle: www.web.de
Ebenfalls nicht erlaubt ist es dem Beschluss zufolge, während des Wartens auf Grün den Sicherheitsgurt abzuschnallen. Die «besondere Gefährdungslage» sei beim Halten an einer Ampelkreuzung nämlich nicht beseitigt, heißt es in der am Montag bekannt gewordenen schriftlichen Begründung (Aktenzeichen: 211 Ss 111/06 Owiz).
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