Celle/Frankfurt/Main - Ein durch den so genannten Sekundenschlaf verursachter Verkehrsunfall kostet nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle hervor, berichtet die Zeitschrift «Recht und Schaden».
Nach Auffassung der Richter liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn der Betroffene nicht mit dem Sekundenschlaf rechnen musste, weil sich vor Fahrtantritt weder Ermüdungserscheinungen zeigten noch aus anderen Gründen ein Gefühl der Fahruntauglichkeit bestand (Az..: 8 U 82/04).
Das Gericht gab mit dem Urteil der Klage eines Autofahrers gegen seinen Versicherer statt. Der Mann hatte nach einer elfstündigen Schicht die Heimfahrt angetreten. Aus ungeklärten Gründen gelangte er auf die Gegenfahrbahn und verursachte einen Unfall. Die Versicherung machte geltend, vermutliche Unfallursache sei Sekundenschlaf gewesen. Da der Kläger sonst nur neun Stunden gearbeitet habe, hätte ihm die erhöhte Gefahr bewusst sein müssen. Das OLG teilte diese Auffassung nicht. Die Versicherung habe nicht nachgewiesen, dass der Kläger seine Fahruntauglichkeit erkannt habe oder hätte erkennen können.
© dpa - Meldung vom 13.12.2005 11:28 Uhr
quelle: www.web.de
Sekundenschlaf kostet nicht zwangsläufig Versicherungsschutz
- Florian
- Beiträge: 8019
- Registriert: Donnerstag 17. April 2003, 17:42
- Wohnort: Bielefeld.de
- Kontaktdaten:
Sekundenschlaf kostet nicht zwangsläufig Versicherungsschutz
Viele Grüße von
Florian
Florian
Zurück zu „Newscenter Allgemein“
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste