Blechschaden durch Maeharbeiten

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Florian
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Blechschaden durch Maeharbeiten

Beitragvon Florian » Dienstag 3. Januar 2006, 19:02

Dienstag, 3. Januar 2006
Land muss zahlen
Blechschaden durch Mäharbeiten

Das für eine Straßenmeisterei zuständige Land muss haften, wenn bei Mäharbeiten Fahrzeuge durch Steinschlag beschädigt werden.

Dies hat das Oberlandesgerichts Saarbrücken laut der Zeitschrift "OLG-Report" entschieden. Nach Ansicht der Richter müssen sich die Mitarbeiter vor Beginn der Arbeiten davon überzeugen, dass keine Steine oder sonstige Gegenstände beim Mähen durch die Luft geschleudert werden und vorbeifahrende Fahrzeuge treffen können (AZ: 4 U 386/04-106).


Das Gericht verurteilte das Saarland dazu, einem Autofahrer die Reparaturkosten für sein Auto zu ersetzen. Der Kläger hatte mit seinem Wagen angehalten, um ein entgegenkommendes Fahrzeug vorbeizulassen. Auf der Gegenfahrbahn war ein Wagen der Straßenmeisterei mit Mäharbeiten beschäftigt. Plötzlich schleuderte dieser einen Stein mit einem Durchmesser von etwa zehn Zentimetern hoch, der den Pkw des Klägers traf. Das Land lehnte die Haftung ab, da die Mitarbeiter der Straßenmeisterei das Straßenbankett vor Beginn der Arbeiten nach größeren Gegenständen abgesucht hätten.

Das Gericht ließ sich von dieser Argumentation nicht überzeugen. Die Richter hielten den Bediensteten vielmehr vor, offenbar nicht sorgfältig genug vorgegangen zu sein. Außerdem sei es Sache des Landes, das Mähfahrzeug mit besonderen Schutzvorrichtungen gegen Steinschlag zu auszustatten.

quelle: www.n-tv.de
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Florian

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