Verschneite Straßenschilder gelten grundsätzlich weiter
Verschneite Straßenschilder gelten grundsätzlich weiter
Verschneite Schilder gelten: Ein Arbeiter befreit ein Schild von Schnee.
Frankfurt/Main - Mit verschneiten Schildern können sich Autofahrer nach Verstößen in geschlossenen Ortschaften meist nicht herausreden. Das erklärt Dorothee Lamberty, Verkehrsjuristin beim Automobilclub vom Deutschland (AvD) in Frankfurt.
Wer etwa ein schneebedecktes Stoppschild überfahren und von der Polizei gestoppt wird, hat schlechte Karten, um ein Bußgeld herum zu kommen. «Denn zumindest an der achteckigen Form ist auch ein zugeschneites Stoppschild noch zu erkennen». Ebenso sehe es beim dreieckigen Vorfahrt-achten-Schild aus. Dies gilt umso mehr, wenn es in der Folge zu einem Unfall kommt.
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- Florian
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