Auch beschädigte Leitplanken und Schilder müssen gemeldet...

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Florian
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Auch beschädigte Leitplanken und Schilder müssen gemeldet...

Beitragvon Florian » Samstag 21. Januar 2006, 05:49

Auch beschädigte Leitplanken und Schilder müssen gemeldet werden

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Auch beschädigte Leitplanken und Schilder müssen gemeldet werden
Autofahrer müssen selbst verursachte Schäden an Leitplanken der Polizei melden.

München - Rutschen Autofahrer bei Glatteis in die Leitplanke, müssen sie den Schaden der Polizei melden. Wer einfach weiterfährt, entfernt sich unerlaubt vom Unfallort und riskiert eine Geldstrafe und sieben Punkte in der Verkehrssünderkartei.

«Sie haben einen Schaden angerichtet und sich der Regulierung dieses Schadens entzogen», sagte ADAC-Sprecher Maximilian Maurer in München dem dpa/gms-Themendienst. Gleiches gilt, wenn bei einem «harmlosen» Glatteisunfall zum Beispiel ein Leitpfosten oder ein Verkehrsschild umgefahren werden.



Maurer empfiehlt, in solchen Fällen umgehend die Polizei anzurufen und den Beamten mitzuteilen, wo was genau passiert ist. «Die sagen einem dann schon, was zu tun ist. Man weiß als Autofahrer ja auch nicht genau, welche Straßenmeisterei jeweils zuständig ist.» Wer kein Handy dabei hat, muss dem ADAC-Sprecher zufolge vor einer Weiterfahrt mindestens eine halbe Stunde an der Unfallstelle warten. Auch hier gilt, den Schaden so schnell wie möglich zu melden - beispielsweise bei der nächsten Polizeidienststelle. Schäden an Leitplanken und Verkehrsschilder zahlt laut Maurer die Kfz-Haftpflichtversicherung.

© dpa - Meldung vom 18.01.2006 13:12 Uhr
quelle: www.web.de
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