Donnerstag, 19. Januar 2006
Versicherung zahlt nicht
Jacke, Schlüssel, Auto weg
Wer seinen Autoschlüssel in einer unbeaufsichtigt abgelegten Jacke lässt, geht ein hohes Risiko ein. Wird mit dem Schlüssel das zugehörige Auto entwendet, zahlt die Versicherung den Schaden nicht.
Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichtes Rostock (AZ: 6 U 212/03) macht der Deutsche Anwaltverein aufmerksam. Im konkreten Fall hatte ein Mann in einer Diskothek seine Jacke ausgezogen und seiner Meinung nach gut versteckt deponiert. In einer Tasche befand sich der Autoschlüssel. Im Laufe des Abends wurden der Schlüssel und das Auto entwendet.
Der Autoversicherer weigerte sich, den Schaden zu ersetzen, woraufhin der Mann klagte. Die Richter gaben der Versicherung Recht. Der Bestohlene habe grob fahrlässig gehandelt, so die Kammer. In einer Diskothek sei es wegen der Anonymität der Besucher und fehlender Übersichtlichkeit besonders einfach, Diebstähle zu begehen. Deswegen reiche es nicht aus, eine Jacke unter oder in einer Sitzecke zu verstecken.
quelle: www.n-tv.de
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- Florian
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