Seite 1 von 1

Pappnasen hinterm Steuer ab Aschermittwoch verboten

Verfasst: Mittwoch 15. Februar 2006, 19:43
von Florian
Mittwoch, 15. Februar 2006
Ab Aschermittwoch verboten
Pappnasen hinterm Steuer

Närrische Autofahrer dürfen sich nur spärlich verkleiden. Darauf weist der Automobilclub von Deutschland hin.

Eine Maskerade hinterm Steuer ist nur erlaubt, wenn Sicht, Bewegungsfreiheit und Gehör nicht beeinträchtigt werden. "Eine Pappnase ist mit der Straßenverkehrsordnung meist noch vereinbar, Augenklappe oder Vollmaske sind jedoch tabu", so der AvD. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von zehn Euro, bei einem Unfall kann wegen grober Fahrlässigkeit der Versicherungsschutz verloren gehen.


Von Aschermittwoch an - in diesem Jahr am 1. März - dürfen sich Autofahrer überhaupt nicht mehr mit Maske hinters Steuer setzen: Wer dann beispielsweise noch maskiert geblitzt wird, muss im Fall seiner Überführung mit höheren Strafen rechnen, da ihm möglicherweise Vorsatz unterstellt wird.

quelle:www.n-tv.de

Verfasst: Samstag 18. Februar 2006, 15:00
von Laubfrosch
Das ist aber eine überprüfungswürdige Rechtssprechung.

Wenn ich zum Beispiel mehrer Auftritte an einem Tag an verschiedenen Orten habe, schminke ich mich bestimmt nicht jedesmal ab und wieder neu, nur wegen der potenziellen Blitzgefahr.