Glatteisunfall
Immer mitschuld
Ein Autofahrer, der auf eisglatter Straße in einen Unfall verwickelt wird, bleibt in jedem Fall auf einem Teil des Schadens sitzen. Das geht aus einem in der Zeitschrift "OLG-Report" veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main hervor. Nach Meinung der Richter darf bei solchen Unfällen grundsätzlich unterstellt werden, dass der Autofahrer seine Geschwindigkeit nicht dem Wetter angepasst oder ein unangepasstes Fahrmanöver vorgenommen hat. Daher treffe ihn eine Mithaftung (Az.: 26 U 53/04).
Der Kläger war auf eisglatter Straße mit einer Autofahrerin kollidiert. Die Frau hatte plötzlich gebremst, so dass der Kläger nicht mehr ausweichen konnte. Seiner Ansicht nach sollte die Frau dafür haften.
Das OLG beurteilte dies anders. Der Kläger habe nicht berücksichtigt, dass ein vorausfahrender Autofahrer bei Glatteis schon beim geringsten Fahrfehler die Kontrolle über sein Fahrzeug verlieren könne. Bei Winterwetter dürfe daher von einem besonnenen Autofahrer notfalls Schrittgeschwindigkeit erwartet werden. Der Kläger muss dem Urteil zufolge ein Drittel des Schadens selbst tragen.
quelle: www.n-tv.de
Glatteisunfall immer Mitschuld
- Florian
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