Laster für Auto gehalten: Kein Bußgeld

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Florian
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Laster für Auto gehalten: Kein Bußgeld

Beitragvon Florian » Montag 20. Februar 2006, 05:15

Hamm/München - Ein Fahrer muss unter Umständen kein Bußgeld bezahlen, wenn er mit einem Laster zu schnell gefahren ist, diesen aber für ein Auto hielt. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm in zwei Fällen, berichtet die "Neue Juristische Wochenschrift".

Den Richtern zufolge sei maßgeblich, ob sich der Autofahrer in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden habe. Für Lastkraftwagen gelten andere Geschwindigkeitsbegrenzungen als für Autos.



Im ersten Fall hob das Gericht die Verurteilung eines Autofahrers wegen Geschwindigkeitsüberschreitung auf (Az.: 1 Ss O Wi 272/05), im zweiten Fall bestätigten die Richter dagegen die Verurteilung durch die Vorinstanz zu einer Geldbuße (Az.: 1 Ss O Wi 402/05). In beiden Fällen hatten die Fahrer die für Laster vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung nicht eingehalten: Sie glaubten, ihre Lieferwagen seien Personenkraftwagen.

In beiden Fällen stand in den Fahrzeugpapieren die falsche Angabe "Pkw". Grundsätzlich hätten die Fahrer daher nicht wissen können, dass Beschränkung auch für ihre Fahrzeuge gelte, so die Richter. Die Betroffenen hätten sich auf die Angaben in den Papieren verlassen dürfen. Dennoch kam es im zweiten Fall zur Verurteilung. Hier hatte der Arbeitgeber den Fahrer darauf hingewiesen, dass der Wagen entgegen der Eintragung als Lastkraftwagen gilt. Daraus schlossen die Richter, der Irrtum sei für den Fahrer vermeidbar gewesen und könne daher nicht als Entschuldigungsgrund gelten.

quelle: www.web.de
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