Auch Notizen darf ein Autofahrer während der Fahrt nicht von seinem Handy ablesen. Darauf weist die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hin (Az.: 2Ss OWi 1005/02). Damit bestätigte das Gericht ein Bußgeld von 30 Euro gegen einen Autofahrer, der während der Fahrt eine abgespeicherte Notiz von seinem Mobiltelefon abgelesen hatte.
Nach der Straßenverkehrsordnung sei einem Fahrzeugführer die Benutzung des Handys untersagt, wenn er das Gerät dafür "aufnimmt oder hält", teilte die Anwaltskammer mit. Es werde dabei nicht unterschieden, auf welche Weise er das Telefon benutzt. Mit Hilfe einer Freisprecheinrichtung ist es erlaubt, während der Fahrt zu telefonieren, denn dazu muss er das Telefon nicht in der Hand halten. Die Regelung gilt für alle Fahrzeugführer - also auch für Radfahrer.
Quelle: spiegel.de