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Betrunkene riskieren privaten Versicherungsschutz

Verfasst: Mittwoch 22. Februar 2006, 08:30
von Florian
Köln - Auch an den Karnevalstagen riskieren Betrunkene ihren privaten Versicherungsschutz. Das erklärt Hubert van Bühren aus Köln, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Stürzt ein angetrunkener Karnevalist zum Beispiel auf dem Weg von einer Feier nach Hause, so können sich die private Unfall- und die private Arbeitsunfähigkeitsversicherung weigern, Leistungen auszuschütten.



Die Tatsache, dass an den närrischen Tagen häufig deutlich mehr getrunken wird als üblich, spiele dabei keine Rolle: "Karneval allein ist kein Grund, sich betrunken zu bewegen oder Auto zu fahren", so van Bühren. Jedoch müssen insbesondere Fußgänger den einschlägigen Gerichtsurteilen zufolge erhebliche Mengen an Alkohol getrunken haben, ehe im Unglücksfall ihr privater Versicherungsschutz erlischt. Die Grenze liegt je nach Urteil rund um zwei Promille Blutalkohol.

quelle: www.web.de