Mittwoch, 22. Februar 2006
Fahrverbot bei Feinstaub
Umweltplakette kommt
Fahrer von schadstoffarmen Fahrzeugen können künftig dank einer Umweltplakette von innerörtlichen Fahrverboten wegen hoher Feinstaubbelastungen ausgenommen werden. Das Bundeskabinett beschloss dazu die Einführung von Aufklebern für die Windschutzscheibe.
Diesel-Stinker mit hohem Rußausstoß und alte Benziner ohne geregelten Katalysator erhalten danach keine Plakette und fallen damit unter das von Ländern und Kommunen festzulegende Fahrverbot. Die Kennzeichnungsverordnung gilt auch für Lkw und Busse gemäß deren Euro-Normen. Sie bedarf noch der Zustimmung durch den Bundesrat.
Um die Ausnahmen von Fahrbeschränkungen vor Ort steuern zu können, werden vier weiße Plaketten mit jeweils unterschiedlichen schwarzen Schadstoffnummern eingeführt. Die Ausweisung der Sperrzonen und damit die Durchfahrtserlaubnis für die verschiedenen Gruppen sind Sache von Ländern und Kommunen. Die größten Chancen haben Pkw der künftigen Euro-Norm 5 mit einem Partikelausstoß von höchstens 5 Milligramm je Kilometer sowie Benzin betriebene Autos mit geregeltem Katalysator.
Ein erster Anlauf für eine solche Verordnung im rot-grünen Kabinett war im August 2005 an Einwänden von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) wegen "zu viel Bürokratie" gescheitert.
quelle: www.n-tv.de
Fahrverbot bei Feinstaub
- Florian
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Fahrverbot bei Feinstaub
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Florian
Florian
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Untere welchen Gruppen fallen....
......denn unsere Beetles
Mein 1.8T erfüllt im Beetle NUR EURO 3 Norm (im Golf Euro 4 Norm)
Und eure....
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