Neue Bußgelder im Verkehr
Verfasst: Freitag 28. April 2006, 14:33
Freitag, 28. April 2006
Neue Bußgelder im Verkehr
Drängeln wird teurer
Dränglern auf der Autobahn drohen ab 1. Mai deutlich höhere Strafen. Wer zu dicht auffährt, muss bei hohem Tempo mit Bußgeldern bis 250 Euro und dreimonatigem Führerschein-Entzug rechnen. Hinzu kommen vier Punkte in der Flensburger Kartei für Verkehrssünder.
Das und weitere Sanktionen gegen Verkehrsrowdys sehen Änderungen verkehrsrechtlicher Vorschriften vor, die Anfang Mai in Kraft treten. Bisher umfassten die Höchststrafen 150 Euro und den einmonatigen Verzicht auf die Fahrerlaubnis. Die Bußgeld-Staffel wegen zu geringer Fahrabstände beginnt bei 40 Euro aufwärts und auch erst bei Geschwindigkeiten über 80 Stundenkilometer.
Drastische Sanktionen drohen Autofahrern, die gesperrte Bahnübergänge überqueren, obwohl Blinklichter das Kommen eines Zuges signalisieren. In diesem Fall sind 150 Euro fällig, die Fahrerlaubnis erlischt für einen Monat. Wer sich einen Weg sogar an heruntergelassenen Schranken und Halbschranken vorbei sucht, muss 450 Euro berappen. Das Fahrverbot gilt für drei Monate.
Ferner umfasst der Bußgeldkatalog Maßnahmen gegen unzureichende Fahrzeugausrüstungen. Das betrifft die Sichtverhältnisse bei Nebel ebenso wie das Funktionieren der Scheibenwaschanlage und eine für Schnee und Eis nicht geeignete Winterbereifung. Wer wegen solcher Mängel von der Polizei aufgegriffen wird, muss 20 Euro zahlen. Und wer deshalb sogar liegen bleibt und den übrigen Straßenverkehr behindert, ist 40 Euro los und kassiert einen Punkt in Flensburg.
quelle: www.n-tv.de
Neue Bußgelder im Verkehr
Drängeln wird teurer
Dränglern auf der Autobahn drohen ab 1. Mai deutlich höhere Strafen. Wer zu dicht auffährt, muss bei hohem Tempo mit Bußgeldern bis 250 Euro und dreimonatigem Führerschein-Entzug rechnen. Hinzu kommen vier Punkte in der Flensburger Kartei für Verkehrssünder.
Das und weitere Sanktionen gegen Verkehrsrowdys sehen Änderungen verkehrsrechtlicher Vorschriften vor, die Anfang Mai in Kraft treten. Bisher umfassten die Höchststrafen 150 Euro und den einmonatigen Verzicht auf die Fahrerlaubnis. Die Bußgeld-Staffel wegen zu geringer Fahrabstände beginnt bei 40 Euro aufwärts und auch erst bei Geschwindigkeiten über 80 Stundenkilometer.
Drastische Sanktionen drohen Autofahrern, die gesperrte Bahnübergänge überqueren, obwohl Blinklichter das Kommen eines Zuges signalisieren. In diesem Fall sind 150 Euro fällig, die Fahrerlaubnis erlischt für einen Monat. Wer sich einen Weg sogar an heruntergelassenen Schranken und Halbschranken vorbei sucht, muss 450 Euro berappen. Das Fahrverbot gilt für drei Monate.
Ferner umfasst der Bußgeldkatalog Maßnahmen gegen unzureichende Fahrzeugausrüstungen. Das betrifft die Sichtverhältnisse bei Nebel ebenso wie das Funktionieren der Scheibenwaschanlage und eine für Schnee und Eis nicht geeignete Winterbereifung. Wer wegen solcher Mängel von der Polizei aufgegriffen wird, muss 20 Euro zahlen. Und wer deshalb sogar liegen bleibt und den übrigen Straßenverkehr behindert, ist 40 Euro los und kassiert einen Punkt in Flensburg.
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