Urteil: Widerrufsausschluss bei fehlender Originalverpackung ist unwirksam
Onlineshop-Betreiber dürfen keine Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwenden, wonach der Widerruf nur dann akzeptiert wird, wenn die Ware in der Originalverpackung zurückgesandt wird.....
mehr: http://www.heise.de/newsticker/meldung/75735
Schöne Grüße
Manfred (Beetle24)
Widerrufsausschluss bei fehlender OVP ist unwirksam
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