Wer bei abgestelltem Motor an einer roten Ampel wartet, darf mit seinem Handy telefonieren. So haben die Richter des OLG Bamberg entschieden und hoben damit ein vorinstanzliches Urteil auf.
Damit hätten die Oberlandesrichter ein Urteil des Amtsgerichts Kempten aufgehoben, dem zufolge ein Allgäuer Pkw-Fahrer 40 Euro Geldbuße für die Benutzung seines Mobiltelefons in eben diesem Fall zahlen sollte, teilte die Nürnberger Anwaltshotline mit.
Die damalige Begründung des Amtsgerichts: Der betroffene Fahrzeugführer konnte nicht wissen, wann genau die Ampel wieder auf Grün springen würde und wäre durch das Telefon in der Hand bei der Weiterfahrt vom Verkehrsgeschehen unzulässig abgelenkt gewesen.
Das sahen die Richter der Oberinstanz anders. Wenn ein Fahrzeug stehe und der Motor abgestellt sei, bestehe allein durch das Aufnehmen oder Halten eines Mobiltelefons keine unmittelbare Ablenkung von den eigentlichen Fahraufgaben. "Denn vor einer Weiterfahrt muss der Motor zunächst durch einen erneuten Startvorgang in Gang gesetzt werden", erläutert Rechtsanwältin Tanja Leopold.
Erst dann könne die Fahrt wieder aufgenommen werden und damit - bei fortgesetzter Benutzung des Mobiltelefons - eine gerichtlich zu bewertende Beeinträchtigung der Fahraufgaben eintreten. Das gelte, weil in der Verkehrsordnung nicht anders festgelegt, auch beim Halten vor Ampelanlagen.
OLG Bamberg - Az: 3 Ss OWi 1050/2006
Quelle: rp-online
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Re: Handynutzung bei Rot doch erlaubt
rote Zora hat geschrieben:Wer bei abgestelltem Motor an einer roten Ampel wartet, darf mit seinem Handy telefonieren. So haben die Richter des OLG Bamberg entschieden und hoben damit ein vorinstanzliches Urteil auf.
Das gilt aber nur für Männer - Frauen schaffen es wohl eher nicht ein Gespräch während einer Rot-Phase zu führen und zu beenden.

Grüsse aus Kölle/Doatmunt



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