Versicherung: Klare Absprachen bei privatem Autoverleih
Wer seinen Wagen privat verleiht, muss damit rechnen, ihn kaputt wieder zu bekommen. Für den Fall der Fälle sollte man vorher genau abgeklärt haben, wer einen eventuellen Schaden bezahlt.
"Der einzig wirksame Schutz sind klare Absprachen", erklärt Sergio Di Sabatino von der Signal Iduna Versicherung in Hamburg. "Wer sein Fahrzeug aus der Hand gibt, sollte sich des Risikos bewusst sein, dass es Unannehmlichkeiten geben kann."
Der Autobesitzer hat bei einem Schaden die Möglichkeit, den Fahrer zivilrechtlich zu verklagen, erklärt Di Sabatino. Vor Gericht sei es jedoch hilfreich, zumindest eine mündliche Vereinbarung darüber zu haben, dass der Fahrer bei einem Schaden zahlt. Das ist allerdings nicht notwendig, wenn der Unfallfahrer gegen Verkehrsregeln verstoßen hat.
Wenn der Autobesitzer den Fahrer beauftragt hat, Getränke für eine Party zu besorgen, kann er bei einem Schaden keine Ansprüche stellen. Es handelt sich dann um eine Auftragsfahrt. Der Besitzer nimmt billigend in Kauf, dass sein Auto beschädigt wird. Vom Fahrer verursachte Schäden an einem fremden Fahrzeug zahlt die Haftpflichtversicherung.
In jedem Fall sollte der Ausleiher einen Führerschein haben. Der Besitzer macht sich sonst strafbar und verliert jeden Versicherungsschutz
Quelle: rp-online
Es kann Unannehmlichkeiten geben
- rote Zora
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