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EU-Knöllchen: Weiteres Jahr Schonfrist

Verfasst: Mittwoch 19. Dezember 2007, 13:23
von rote Zora
Berlin (RPO). Im Ausland begangene Verkehrssünden werden nun doch nicht schon ab Sommer 2008 in Deutschland vollstreckt. Wie das Bundesjustizministerium mitteilte, werden Geldbußen über 70 Euro aller Voraussicht nach erst ab 2009 im Heimatland eingetrieben.

Damit können deutsche Autofahrer, die im nächsten Auslandsurlaub wegen Verkehrsvergehen belangt werden und nicht am Tatort ihre Strafe bezahlen, ein weiteres Jahr zu Hause nicht mehr belangt werden. Der Ministeriumssprecher korrigierte damit Berichte, nach denen spätestens ab Sommer 2008 Knöllchen zum Beispiel aus anderen EU-Ländern in Deutschland eingetrieben werden können, wenn der Sünder nicht direkt vor Ort zur Kasse gebeten wurde.

Bis zur Umsetzung der EU-Regelung zur europaweiten Vollstreckung von Bußgeldern in nationales Recht müssten noch praktische Probleme gelöst werden, hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) Anfang Dezember die erneute Verzögerung begründet. So müsse sichergestellt werden, dass jeder Bürger in seiner Heimatsprache über den Inhalt des Bußgeldbescheides informiert werde, damit er wisse, was ihm genau vorgeworfen werde, sagte Zypries dem ADAC. Auch sei es unerlässlich, dass der Betroffene erfahre, wie er sich gegen eine ausländische Entscheidung wehren könne.

Eine angedachte rückwirkende Vollstreckung von Bußgeldbescheiden aus dem Vorjahr ist den Angaben nach ebenfalls vom Tisch. Zypries rief die Autofahrer zugleich auf, dies nicht als Freibrief für Verkehrsverstöße zu verstehen. Wer dafür nicht gerade steht und sein Knöllchen nicht bezahlt, dem droht laut ADAC ohnehin, bei erneuter Einreise in das betreffende Land zur Zahlung herangezogen zu werden.


Quelle: rp-online